SLAs möglichst eindeutig festlegen

Software-as-a Service: Kunden sollten genau auf die Verträge achten

01.04.2008
Auch wenn das Software-as-a-Service-Modell (SaaS) die Lösung vieler Anwenderprobleme verspricht, sollten sich die Kunden nicht blauäugig auf das Abenteuer Mietsoftware einlassen. Besonderes Augenmerk sollte man deshalb auf die Vertragsgestaltung richten.

Die SaaS-Anbieter versprechen ihren Kunden eine Reihe von Vorteilen: Mit Hilfe von Mietsoftware ließen sich Applikationen ohne großen Implementierungsaufwand einführen. Außerdem entlasteten On-Demand-Anwendungen das Budget für die IT-Infrastruktur bei den Anwenderunternehmen. Um von SaaS wirklich zu profitieren, müssten die Unternehmen jedoch klare Absprachen und eindeutige Verträge mit den Providern vereinbaren, lautet das Fazit der Konferenz SaaSCon, die die COMPUTERWOCHE-Schwesterpublikation "Computerworld" veranstaltet hat.

Die IT-Verantwortlichen sollten beispielsweise genau prüfen, ob der SaaS-Anbieter die Softwareversorgung langfristig garantieren könne, rät beispielsweise Ken Harris, CIO der Shaklee Corp., einem Lebensmittelhändler aus Pleasanton in Kalifornien. Dazu sollten die potenziellen On-Demand-Kunden unter anderem den finanziellen Hintergrund ihres Softwarelieferanten unter die Lupe nehmen. Außerdem sei es zu empfehlen, vertraglich festzulegen, was passiert, sollte der Anbieter vom Markt verschwinden.

"Der Anwender sollte in einer SaaS-Beziehung immer die Oberhand behalten", betont Karen Faire Scott, Managerin von Camelbak Products LLC, einem kalifornischen Hersteller von Hydrations-Anlagen. Trotz einiger Probleme mit Softwarevermietern in der Vergangenheit will Scott auch in Zukunft SaaS-Angebote nutzen.

Um Probleme von vornherein auszuschließen, sollten die Anwender auch die technischen Voraussetzungen des potenziellen SaaS-Anbieters prüfen, bevor sie die Unterschrift unter den Mietvertrag setzen, so Harris. Größen wie Verfügbarkeit, Antwortzeiten sollten eindeutig festgelegt sein. Auch Faktoren wie Fristen für Problemlösungen und Systemwiederherstellung sowie die Weiterentwicklung und Pflege des Softwaresystems sollten ausgehandelt werden. "Man kann nicht davon ausgehen, dass SaaS alle Probleme ausräumt und der Service automatisch funktioniert", warnt Harris. Anwender müssten dies in einem Vertragswerk eindeutig regeln.

Dabei sollten alle Größen und Parameter möglichst klar festgelegt sein, rät Peter Quittmeyer, Anwalt von Sutherland Asbill & Brennan LLP. Service Level Agreements (SLAs) könnten schnell zum Streit zwischen Anwender und Anbieter führen, falls die entsprechenden Passagen vieldeutig ausgelegt werden könnten. Darüber hinaus sollten die Kunden regelmäßig prüfen, ob der Softwarevermieter die vereinbarten Konditionen auch einhält. Um möglichst flexibel zu sein, sollten sich die Anwender zudem vertraglich das Recht absichern, alle Größen neu zu verhandeln, wenn sich die eigenen Geschäftsanforderungen ändern.

Zu einem SaaS-Vertrag gehören außerdem Regeln, wie der Kontrakt aufzulösen ist, meint Liz Herbert, Analystin von Forrester Research. Oft erlebten Kunden böse Überraschungen, wenn der SaaS-Anbieter mit einem Mal hohe Gebühren verlangt, wenn es um die Herausgabe der Daten geht. Dieser Punkt sollte deshalb bereits im Vorfeld geklärt werden. Außerdem müssten die Kunden darauf achten, dass Sie auch im laufenden SaaS-Betrieb Zugriff auf die eigenen Daten haben. Dies werde beispielsweise dann wichtig, wenn es darum geht, die Mietsoftware enger mit selbst betriebenen Applikationen zu integrieren. (ba)