E-Mail-Marketing

So vermeiden Sie Gesetzesverstöße

18.05.2009
Von Philipp Moder

Ausnahmen für bestehenden Kontakt

Das Versenden von E-Mail Werbung ist zulässig, wenn schon ein Kontakt besteht. Nach Paragraph 7, Absatz 3, UWG gilt dies für aktive Bestandskunden, aufgrund der bestehenden Geschäftsbeziehungen.

Fremdadressen

Das Kaufen oder Mieten von Adressdateien ist dagegen problematisch. Wer sich dafür entscheidet, muss garantieren können, dass tatsächlich für die gekauften Adressen die Einwilligungen der Empfänger vorliegen. Aus diesem Grund wird vom Zukauf fremder Adressen inklusive E-Mail-Adressen dringend abgeraten. Es drohen Unterlassungskosten bis zu 400 Euro pro versandter E-Mail.

Resultat:

Gesetzeskonformes und professionelles E-Mail-Marketing "macht man nicht nebenbei", birgt aber immense Erfolgspotenziale. Wer hundertprozentig gesetzeskonform agieren möchte, kommt nicht umhin, einen gesetzeskonformen E-Mail-Verteiler systematisch und mit der dafür nötigen Zeit aufzubauen. Moderne Technologie-Plattformen bieten Möglichkeiten um diesen Prozess effizient zu gestalten.