Steuererklärung selber machen

So meistern Sie die Steuer in Eigenregie

21.10.2022
Von 
Julia-Eva Seifert ist freie Journalistin in Mainz.
Viele schrecken davor zurück, ihre Steuererklärung selbst zu machen. Doch wenn man sich näher mit dem Thema beschäftigt, ist es halb so schlimm. Hier der Beweis.
Keine Angst vor der Steuererklärung! Eigeninitiative und der Einsatz von Software können sich lohnen, um beim Finanzamt eine Rückerstattung zu erwirken.
Keine Angst vor der Steuererklärung! Eigeninitiative und der Einsatz von Software können sich lohnen, um beim Finanzamt eine Rückerstattung zu erwirken.
Foto: Wolfilser - shutterstock.com

Nicht alle Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Viele sind von dieser Pflicht befreit und können sich aussuchen, ob sie die Mühen auf sich nehmen möchten oder nicht. Denn darin sind sich die meisten einig: die Steuererklärung gehört nicht zu den bevorzugten Freizeitbeschäftigungen.

Steuererklärung selber machen: Lohnender Aufwand

Auf der anderen Seite kann sich der Aufwand jedoch lohnen. Denn wie das Statistische Bundesamt angibt, lag die durchschnittliche Rückerstattung bei Steuererklärungen im Jahr 2018 bei 1072 Euro. Eine stolze Summe, die man vermutlich gerade in diesen Zeiten der Preissteigerungen und Inflation sehr gut gebrauchen kann.

Aber wie kommt es überhaupt zu diesen nicht unbeachtlichen Rückerstattungen? Das hat einen ganz einfachen Grund: Der Arbeitgeber führt bei jeder Lohnabrechnung einen gewissen Betrag ans Finanzamt ab, den sogenannten Lohnsteuerabzug. Dieser Abzug besteht aus Pauschalbeträgen, da der Arbeitgeber nicht wissen kann, welche Aufwendungen und Belastungen Sie tatsächlich im jeweiligen Steuerjahr hatten. Das bedeutet konkret: In der Regel zieht Ihr Arbeitgeber Pauschalbeträge wie

  • Grundfreibetrag,

  • Vorsorgepauschale,

  • Sonderausgabenpauschale und

  • Werbungskostenpauschale ab.

Sollten Sie jedoch Ausgaben gehabt haben, die über diesen Pauschalbeträgen liegen, kann sich eine Steuererklärung durchaus lohnen. Auch wenn bei Ihnen außergewöhnliche Belastungen, zum Beispiel durch Krankheit oder eine Beerdigung angefallen sind, wird der Arbeitgeber diese nicht bei seinem Lohnsteuerabzug berücksichtigen. Diese Kosten können Sie nur geltend machen, wenn Sie die Steuererklärung selbst machen oder aber sich von einer Fachfrau oder einem Fachmann dabei helfen lassen.

Steuererklärung: Diese Fristen gelten

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihre Steuererklärung selbst zu erstellen, haben Sie dafür im Jahr 2022 mehr Zeit als sonst. Die allgemeine gesetzliche Abgabefrist endet nämlich nicht, wie sonst üblich, am 31.7., sondern wurde coronabedingt bis zum 31.10.2022 verlängert. Sie haben also noch ein wenig Zeit, sich das Vorhaben durch den Kopf gehen zu lassen. Sollten Sie beschließen, eine Steuererklärung abzugeben, diese jedoch nicht selbst zu machen, haben Sie sogar noch etwas länger Zeit. Personen, die von einem Steuerberater vertreten werden oder die Unterstützung eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen, müssen die Steuererklärung erst zum 31.8.2023 bei der für sie zuständigen Finanzbehörde einreichen.

Sollte es trotzdem zeitlich knapp werden, können Sie auch immer eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen. Allerdings sind die Mitarbeiter nicht dazu verpflichtet, diesem Antrag zuzustimmen. Haben Sie jedoch einen triftigen Grund, wie zum Beispiel eine länger andauernde Erkrankung oder aber Belege, auf die Sie lange warten mussten, stehen die Chancen meist ganz gut, dass Sie sich länger Zeit lassen können, um die Steuererklärung einzureichen. Wenn Sie es nun tatsächlich einmal probieren möchten und Ihre Steuererklärung selbst machen wollen, sind folgende Hinweise von Nutzen.

Steuererklärung machen: Software hilft

Es gibt zwar immer noch die Option, die Steuererklärung auf den dafür vorgesehenen Vordrucken des Finanzamts auszufüllen. Diese Mühe sollte man sich jedoch nicht machen, wenn stattdessen eine spezielle Steuersoftware zur Verfügung steht. Mittlerweile gibt es einige Anbieter, die entsprechende Softwareprogramme anbieten, womit sich die eigene Steuererklärung in der Regel relativ leicht selbst machen lässt. Natürlich immer unter der Voraussetzung, dass es bei Ihnen keine Sonderfälle oder andere Dinge gibt, die von der durchschnittlichen Steuererklärung besonders abweichen. Die Anwendungen sind häufig so gestaltet, dass sie Hinweise geben, worauf besonders zu achten ist, um die bestmögliche Steuerrückerstattung zu erzielen. Auch Erklärungen zu den Begriffen oder gar Tipps zum Steuersparen liefern einige der Anbieter.

Wer eine Steuersoftware ausprobieren möchte, muss dafür kein großes finanzielles Risiko eingehen. Die Preisspanne für die verschiedenen Programme liegt bei ungefähr 15 bis 40 Euro. Eine Investition, die sich durchaus lohnen kann, wenn man sich noch einmal in Erinnerung ruft, welches Sparpotenzial eine Steuererklärung haben kann. Zumal die meisten dieser Programme einen weiteren Vorteil bieten: Sie sind direkt mit dem Finanzamt verknüpft. Über eine ELSTER-Schnittstelle kann die ausgefüllte Steuererklärung direkt an das Finanzamt weitergeleitet werden - ohne diese ausdrucken und postalisch einschicken zu müssen.

Sollten Ihnen die Erklärungen der Steuersoftware nicht ausreichen, müssen Sie übrigens nicht sofort zu einem Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein gehen. Auch die Finanzbeamten helfen bei konkreten Fragen zur Steuererklärung weiter - natürlich nur, so lange alles in einem gewissen Rahmen bleibt. Sie können von der Finanzbehörde selbstverständlich keine Beratungsleistungen im Stil eines Steuerberaters erwarten. Kleinere Nachfragen lassen sich dort aber ohne Weiteres klären.

Steuererklärung selbst machen: Diese Ausgaben sind wichtig

Ob mit oder ohne Steuersoftware - an diese Ausgaben sollten Sie auf jeden Fall denken, wenn Sie ihre Steuererklärung selbst machen. Denn nicht nur über die Werbungskosten, sondern über viele weitere Posten können Sie sich zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückholen. Zum Beispiel bei diesen hier:

  1. Werbungskosten: Zunächst der Klassiker unter den Kandidaten für eine Steuerrückerstattung: die Werbungskosten. Dazu gehören Aufwendungen für den Arbeitsweg, Fortbildungen, Arbeitsmittel (beispielsweise geringwertige Wirtschaftsgüter gehören dazu) und relativ neu: die Kosten für ein heimisches Arbeitszimmer. Gerade während der Corona-Pandemie wurden diese Kosten für einige Arbeitnehmer relevant. Hier lohnt es sich, sich umfassend zu informieren. Denn unter bestimmten Umständen können Arbeitnehmer die gesamten Kosten für ihr Home-Office von der Steuer absetzen. In Bezug auf Werbungskosten gilt jedoch grundsätzlich, dass Sie natürlich nur diejenigen Kosten absetzen können, die der Arbeitgeber nicht erstattet hat.

  2. Haushaltsnahe Dienstleistungen: Haben Sie Handwerker im Haushalt beschäftigt oder andere Dienstleitungen wie zum Beispiel Montagearbeiten in der eigenen Wohnung oder dem Haus beauftragt? Dann können Sie in aller Regel auch diese Kosten steuerlich geltend machen. Dazu müssen Sie natürlich eine Rechnung vom jeweiligen Handwerker oder Dienstleister vorlegen können und - ganz wichtig - den Betrag nicht bar bezahlt, sondern überwiesen haben.

  3. Versicherungen, Altersvorsorge, Sozialabgaben: Auch Beiträge, die sie für den sogenannten Vorsorgeaufwand geleistet haben, können sich günstig bei Ihrer Steuererklärung auswirken. Dazu gehören übrigens nicht nur die eigenen Kosten für eine Krankenversicherung, sondern auch Beiträge in Pflege- und Krankenversicherungen für die eigenen Kinder.

  4. Ehrenamt: Zu diesem Punkt gehört die sogenannte Übungsleiterpauschale, die mit jährlich 3000 Euro zu Buche schlägt. Wenn Sie ehrenamtlich für eine gemeinnützige Organisation tätig sind, müssen Sie Aufwandsentschädigungen bis zu einer Höhe von 840 Euro nicht versteuern.

Neben diesen Punkten gibt es noch viele weitere Kosten, die Sie unter Umständen steuerlich geltend machen und so davon profitieren können, wenn Sie ihre Steuererklärung selber machen. Dieser Beitrag soll jedoch lediglich einen ersten, allgemeinen Überblick über das Thema geben. Konkrete, individuelle und rechtsverbindliche Tipps oder gar eine Finanzberatung kann er nicht leisten. Dazu sollten Sie sich an die entsprechenden Experten wenden. (pg/fm)