Namensstreit

Smartbook AG klagt gegen Qualcomm

01.09.2009
Die in Köln ansässige Firma Smartbook AG hat jetzt am Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen Qualcomm erstritten. Der US-amerikanische Chiphersteller darf in Deutschland den Begriff Smartbook nicht länger im Zusammenhang mit tragbaren Computern verwenden. Für jede Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft.
Namensstreit: Smartbook AG klagt gegen Qualcomm,
Namensstreit: Smartbook AG klagt gegen Qualcomm,

"Internetseiten der Qualcomm Inc. wie unter anderem www.hellosmartbook.com und Internetseiten der deutschen Niederlassung Qualcomm CDMA GmbH, die auf US-amerikanische Seiten der Qualcomm Inc. verweisen, wurden bereits für Nutzer mit deutscher IP-Adresse gesperrt", so Dirk Pick, Vorstand der Smartbook AG in einer Mitteilung.

Den Ausdruck hat sich der Kölner Computeranbieter 2004 als Marke sichern lassen und verwendet ihn als Bezeichnung für seine Notebooks. Qualcomm plant, unter diesem Namen eine neue Netebook-Kategorie einzuführen. Der Chip-Riese hatte bereits erste Prototypen auf der Computex im Juni 2009 vorgestellt.

Die vorgestellten Modelle haben den Formfaktor von Netbooks, also ein etwa 10 Zoll großes Display, Touchpad und Notebook-Tastatur. Im Innern soll jedoch Smartphone-Technik zum Einsatz kommen. Sie ist mittlerweile fast genauso leistungsfähig wie die einfachen Intel-Chips, mit denen die Netbooks ausgestattet sind. Mit den Handy-Chips sind aber deutlich längere Laufzeiten und noch kompaktere Bauformen möglich, wie der NetWalker von Sharp zeigt.

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