Riesenhuber gibt grünes Licht für weitere Förderung:

Siemens und Philips halten Anschluß im Chip-Wettlauf

23.05.1986

BONN (CW) - Die Siemens AG liegt mit ihrem niederländischen Partner Philips bei der gemeinsamen Entwicklung eines Vier-Megabit-Speichers gut im Rennen. Dies hat jetzt das Expertengremium, das das Bundesforschungsministerium Ende März mit der Überprüfung der Entwicklungsarbeit beauftragt hatte, bestätigt.

Die international besetzte Gutachtergruppe, von deren Urteil auch die Bewilligung weiterer Förderungsmittel abhängt, stellte fest, daß die Japaner mit ihrer Speicherentwicklung kaum weiter sind als das deutsch-niederländische Projekt. Dies hatte sich allerdings schon im Februar abgezeichnet, als Gerüchte kursierten, Toshiba habe bereits einen Vier-Megabit-Testchip entwickelt. Das Unternehmen konnte aber auf einer Haltleiter-Konferenz in Los Angeles lediglich ein Labormodell zeigen, das noch dazu, so Experten, für die schwierigen Forschungsarbeiten ohne Relevanz war.

Nach diesem recht positiven Gutachten der Sachverständigen können die beiden Unternehmen jetzt mit weiteren Regierungszuschüssen rechnen. Die deutsche und die niederländische Regierung hatten Ende 1985 für Siemens und Philips Fördergelder in Höhe von 480 Millionen Mark in Aussicht gestellt. Doch nach Auszahlung der ersten Tranche sperrte das Bundesforschungsministerium Ende März kurzfristig weitere Gelder. Begründung: Vor Auszahlung der zweiten Tranche wolle man sich mit Hilfe der Sachverständigen erst einen Überblick über den Stand der deutsch-niederländischen Entwicklungsarbeiten verschaffen. Forschungsminister Heinz Riesenhuber wird jetzt die von der Bundesregierung schon bewilligten Gelder in Höhe von 320 Millionen Mark endgültig vergeben.

Die eigene Entwicklung eines Vier-Megabit-Chips, so verlautete aus Bonn, sei allein aus industriepolitischen Gründen sehr wichtig. Da auf diese neuen Chips im Maschinenbau der Zukunft nicht verzichtet werden könne, müsse man über eine eigene Chip-Produktion verfügen, damit deutsche Maschinenexporteure vom Ausland nicht "erpreßbar" seien.