Sicherheit und andere Tücken im WLAN

27.06.2002
Von 
Jürgen Hill ist Chefreporter Future Technologies bei der COMPUTERWOCHE. Thematisch befasst sich der studierte Diplom-Journalist und Informatiker derzeit mit aktuellen IT-Trendthemen wie KI, Quantencomputing, Digital Twins, IoT, Digitalisierung etc. Zudem verfügt er über einen langjährigen Background im Bereich Communications mit all seinen Facetten (TK, Mobile, LAN, WAN). 
MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Wireless LANs werden als moderne Methode der Rechnervernetzung ohne Kabelverhau immer populärer. Damit das Funknetz in der Praxis reibungslos funktioniert, sind einige Grundregeln bei der Installation zu beachten. Neben der richtigen Auslegung der Funkzellen verdient der Sicherheitsaspekt Aufmerksamkeit.

Ist das Aufspüren von Funknetzen überhaupt strafbar? Diese ketzerische Frage stellten Maximilian Dornseif, Doktorand am Lehrstuhl für Strafrecht der Universität Bonn, sowie der Informatiker Christian Klein, nachdem beide in Köln und Bonn nach ungesicherten Funk-LANs gesucht hatten. Das ernüchternde Ergebnis: Von 300 WLANs war rund die Hälfte völlig ungesichert. Und deshalb, so argumentiert Dornseif, sei das Ausspionieren von Daten in diesen Netzen womöglich nicht strafbar, denn der Schutz des Gesetzes erstrecke sich nur auf besonders gesicherte Daten. Entsprechend harsch fällt das Urteil von Hartmut Pohl vom Institut für Informationssicherheit in Köln aus. Er rät den Unternehmen, sofort alle WLANs abzuschalten. Der Sicherheitsexperte glaubt, dass die Schäden durch das Ausspionieren der

drahtlosen Netze je Schadensfall in zweistellige Millionenhöhe gehen können.

Foto: Fujitsu-Siemens

Unter Aspekten der absoluten Sicherheit hat Pohl mit seiner Forderung nach einem sofortigen Abschalten der Netze vermutlich Recht, doch viele Funknetzbetreiber können beim besten Willen nicht mehr auf dieses Übertragungsverfahren verzichten. Beispielsweise verbieten Denkmalschutzvorschriften oft das Verlegen neuer Leitungen. Mitunter erfordern auch Anwendungsszenarien wie die Materialerfassung in einer Lagerhalle oder ein multimedialer Museumsrundgang, für den der Besucher einen PDA erhält, den mobilen Netzzugriff.