Servicevertraege angeblich rechtswidrig Europaeische Kommission stattet DEC-Filialen Kontrollbesuche ab

01.12.1995

MUENCHEN (CW/IDG) - Einen Ueberraschungsbesuch statteten die Wettbewerbshueter der Europaeischen Kommission (EC) den deutschen, britischen und hollaendischen Niederlassungen von Digital Equipment ab. Der Computerhersteller steht unter Verdacht, gegen europaeisches Recht verstossen zu haben.

Am 21. November 1995 suchten Abgesandte der Europaeischen Kommission die Digital-Niederlassungen auf, um Wartungsvertraege des Unternehmens zu ueberpruefen. "Die Untersuchung folgt den Klagen diverser Konkurrenten, wonach Digitals Marketing-Praktiken die Wettbewerbsregeln der Europaeischen Union verletzen", erklaerte ein Sprecher der Kommission.

Digital soll die Wartung von Software und Hardware im Paket angeboten haben. Unternehmen haetten es unter diesen Umstaenden schwer, Softwareservice zu erhalten, wenn sie keine Hardware des Herstellers verwenden, behaupten die Wettbewerber, die sich dadurch benachteiligt fuehlen. Hinzu kommt, dass die kombinierte Wartung zum Discount-Preis angeboten werde.

Bisher gibt die EC den Namen der Klaeger nicht bekannt. Aus internen EC-Quellen war zu erfahren, dass es sich unter anderem um eine britische sowie um mehrere finnische Firmen handeln soll. Digital wollte sich zu dem Vorfall nicht detailliert aeussern, bestaetigte aber den Besuch der EC-Mitarbeiter im Zusammenhang mit den Servicevertraegen. Man verstaendigte sich in den Niederlassungen auf ein einheitliches Statement: "Wir glauben, dass unsere Praktiken den Gesetzen entsprechen. Bevor wir nicht mehr ueber die Klagen und die Klaeger erfahren, koennen wir keine weiteren Auskuenfte erteilen."

Wie das "Wall Street Journal" erfahren haben will, ist es nicht das erste Mal, dass Digitals Softwarewartungsgeschaeft von der EC unter die Lupe genommen wird. Ein hollaendischer Wettbewerber hatte sich im Sommer 1993 ebenfalls bei den Wettbewerbshuetern beschwert. Die beiden Unternehmen einigten sich jedoch, und die Klage wurde zurueckgezogen. Das Blatt zitiert Eric Herkens aus Digitals Rechtsabteilung, der solche Ueberpruefungen schon beinahe als Routine bezeichnet. Kleine Firmen wuerden oftmals die grossen derartiger Praktiken bezichtigen.