Secure IT Consult bietet externen Datenschutzbeauftragten

27.03.2006
Von Dorothea Friedrich
Das Beratungsunternehmen Secure IT Consult will mittelständische Unternehmen in Fragen der IT-Sicherheit unterstützen.

Es hat deshalb nach eigenen Angaben mit dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) Sonderkonditionen vereinbart, wenn Mittelständler es mit der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten beauftragen. Dafür gibt laut Secure IT Consult gute Gründe. Obwohl fast jedes Unternehmen dazu verpflichtet ist, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, haben sich die wenigsten Firmen im Mittelstand überhaupt mit dem Thema Datenschutz befasst. Damit riskieren sie unter Umständen eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro.

Denn um die Durchführung der gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz zu überwachen, hat gemäß § 4f BDSG ein rechtlich eigenständiges Unternehmen innerhalb eines Monats einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu bestellen, sofern personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet und mindestens fünf Arbeitnehmer beschäftigt werden.

Wer beispielsweise in seinem Unternehmen einen E-Mail-Server oder eine Kundendatenbank betreibt, auf die mehr als vier Personen zugreifen können, ist verpflichtet, einen Beauftragten für den Datenschutz einzusetzen. Das ist aber für viele Betriebe eine schwierige Angelegenheit. Denn es muss erst einmal ein Mitarbeiter gefunden werden, der nicht zu dem Kreis der Personen zählt, die bezüglich des Datenschutzes im Interessenskonflikt (§ 4f Abs.2 BDSG „Zuverlässigkeit“) steht und der darüber hinaus noch die nötigen Qualifikationen mitbringt.

Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder andere Personen, die in dieser Funktion in Interessenkonflikte geraten könnten, können nicht zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden. Das Beratungshaus stellt betroffenen Unternehmen externe Beauftragte zur Verfügung.