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SEC bestraft Ernst & Young wegen Peoplesoft-Geschäfte

19.04.2004

Aufgrund einer zu engen Verbindung mit dem Kunden Peoplesoft darf die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (E&Y) für ein halbes Jahr keine neuen Mandate von Unternehmen mit US-Börsennotierung annehmen.

Das Unternehmen hatte laut Anschuldigung zwischen 1994 und 1999 nicht nur die Bilanzen von Peoplesoft geprüft, sondern dem ERP-Anbieter gleichzeitig im Rahmen eines Joint-Ventures dabei geholfen, seine Software zu vermarkten und zu implementieren. Aus Sicht der US-Börsenaufsicht SEC hat das Unternehmen damit gegen das für Wirtschaftsprüfer geltende Unabhängigkeitsprinzip verstoßen.

E&Y nannte die Vorwürfe "ungeheuerlich". Dennoch kündigte das Unternehmen an, es werde gegen das Urteil nicht in Revision gehen. Zusätzlich zu der Sperre soll der drittgrößte US-Auditor die im fraglichen Zeitraum von Peoplesoft erhaltenen Buchprüfungsgebühren von 1,7 Millionen Dollar plus Zinsen als Entschädigung an die SEC zahlen. Die knapp 500 Millionen Dollar hohen Erlöse aus der Lizenzierungs- und Marketing-Vereinbarung darf E&Y dagegen behalten. (mb)