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SdK stellt Strafanzeige gegen Letsbuyit.com

09.04.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) hat heute bei der Münchner Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen das Management von Letsbuyit.com eingereicht. Die SdK wirft dem Co-Shopping-Anbieter vor, in seiner gestern veröffentlichten Adhoc-Mitteilung unrichtige Angaben gemacht und die Anleger bewusst getäuscht zu haben. Nach der Bekanntgabe einer vermeintlichen Steigerung des Jahresgewinns um 300 Prozent auf 1,3 Millionen Euro war der Kurs der Letsbuyit-Aktie gestern zeitweise um 50 Prozent gestiegen (Computerwoche online berichtete). Erst am späten Nachmittag und nach Aufforderung der SdK hatten die Niederländer die Meldung korrigiert und bekannt gegeben, es handle sich bei der Kennzahl um das Bruttoergebnis.

Zu spät argumentiert die Schutzgemeinschaft und unterstellt dem Unternehmen eine betrügerische Absicht: So wurde außerdem in der Pflichtmitteilung zwar die Höhe des Umsatzes von 4,7 Millionen Euro erwähnt, nicht jedoch die Tatsache, dass sich die Einnahmen im Vorjahr noch auf 38,1 Millionen Euro belaufen hatten. Des weiteren habe das Unternehmen zwar dargestellt, dass der Verlust pro Aktie von 1,83 Euro auf 0,48 Euro gefallen ist. Dabei wurde aber verschwiegen, dass die Anzahl der Aktien im Jahresvergleich erheblich gestiegen ist.

In dem gestern Abend veröffentlichten Geschäftsabschluss wurde der Nettoverlust von Letsbuyit.com mit 50,45 Millionen Euro beziffert - mehr als zehn Mal so hoch wie der erzielte Umsatz. Die liquiden Mittel sanken von 15,3 Millionen Euro zum Jahresende 2000 auf nur noch 580 000 Euro. Aufgrund des negativen Cash-Flows äußerte die die Wirtschaftprüfungsgesellschaft PWC erhebliche Zweifel an einer operativen Überlebensfähigkeit von Letsbuyit.com.

Die Schutzgemeinschaft bat die Münchner Staatsanwaltschaft, bei ihren Untersuchungen zu überprüfen, ob Letsbuyit nicht bereits in der Vergangenheit meldepflichtige Tatsachen falsch dargestellt hat oder nicht ad hoc gemeldet hat. So habe das Unternehmen beispielsweise im Dezember 2001 an ProSieben 60 Millionen Aktien für die Schaltung von Werbespots ausgegeben, ohne die Anleger ad hoc darüber zu informieren. Gleichzeitig wandte sich die Schutzgemeinschaft auch das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel. (mb)