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SCOs Rechte an Unix sind zweifelhaft

02.12.2004

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ein großer Teil der von SCO beanspruchten Rechte an Unix dürfte nicht bestehen, weil schon der frühere Unix-Eigner Unix System Laboratories (USL) auf sie verzichtet hat. Das geht aus einer Einigung vor Gericht hervor, die jetzt veröffentlicht wurde.

Die AT&T-Tochter USL hatte Anfang der 90er Jahre ein Verfahren gegen die Universität Berkeley angestrengt, an der die quelloffene Unix-Variante Berkeley Software Distribution (BSD) entwickelt worden war. Der Vorwurf lautete, BSD verwende unberechtigterweise Unix-Code, der USL gehöre. Der Vorwurf ließ sich vor Gericht nicht aufrechterhalten, weil das genaue Gegenteil bewiesen wurde: In Unix findet sich jede Menge Code, der in Berkeley und an anderen Universitäten entwickelt wurde.

Daraufhin unterzeichnete USL mit der kalifornischen Universität eine Übereinkunft, nach der zahlreiche Unix-Files "frei reproduziert und von anderen vertrieben" werden dürfen unter der Voraussetzung, dass jeweils das Copyright angegeben wird. Diese Vereinbarung ist auch für spätere Unix-Besitzer bindend. SCO hat im Prozess gegen IBM hingegen im Dezember 2003 eine Liste von Dateien vorgelegt, die von Unix auf Linux übertragen worden seien. Etliche dieser Files sind durch den jetzt veröffentlichten USL-BSD-Kompromiss explizit frei.

Damit kann SCO allenfalls zwei Ansprüche vertreten: 1. das geistige Eigentum an nach 1994 entwickelten Unix-Teilen, 2. die Verletzung der Copyright-Klausel. Der erste Aspekt bedeutet, dass Weiterentwicklungen aus den öffentlichen Files nicht von SCO als Eigentum vereinnahmt werden können, wie es die Unix-Company bisher tut. Im letzteren Fall müsste SCO die jeweils verantwortlichen Entwickler verklagen. Auf keinen Fall aber wären die Linux-Anwender rechtlich verantwortlich. (ls)