Einstweilige Verfügung missachtet

SCO muss 10000 Euro Strafe zahlen

12.09.2003
MÜNCHEN (CW) - Wegen der Behauptung, das Open-Source-Betriebssystem Linux enthalte illegal erworbenes geistiges Eigentum, muss die deutsche SCO-Tochter ein Ordnungsgeld von 10 000 Euro zahlen.

Das entschied das Landgericht München 1. Hintergrund ist eine einstweilige Verfügung, die der Linuxtag e.V. und die Beratungsfirma Tarent GmbH im Mai gegen SCO erwirkt hatten. Der Hersteller darf demnach nicht mehr erklären, in Linux seien geschützte Teile seines eigenen Unix-Systems eingeflossen, ohne dies zu belegen.

Die deutsche SCO-Tochter aber hatte auch nach Erwirken der einstweiligen Verfügung auf ihrer Website behauptet, dass "Endanwender, die die Software Linux einsetzen, für Schutzverletzun-gen des geistigen Eigentums von SCO haftbar gemacht werden können". (wh/ls)