Schwere Zeiten für Tauschbörsen

28.06.2005
Der U.S. Supreme Court hat ein weitreichendes Urteil gefällt.

Das höchste US-amerikanische Gericht hat entschieden, dass die Betreiber der Peer-to-Peer-Tauschbörsen für das Fehlverhalten ihrer Nutzer verantwortlich und haftbar zu machen sind. Das Urteil richtet sich vor allem gegen das unerlaubte Herunterladen von Daten wie Musik und Videos. Juristen haben das Urteil als bisher wichtigste Entscheidung zu einer Internet-Rechtsfrage apostrophiert.

Das Gericht folgte der Argumentation von Donald Verilli, Chefanwalt der 28 klagenden Unterhaltungskonzerne. Dieser hatte im März erklärt: "Copyright-Verletzung ist die einzige signifikante Nutzung von Grokster." Grokster, Streamcast und andere Firmen wie Sharman Networks ("Kazaa") betreiben Tauschnetze ohne zentrale Server. Mit ihrer Infrastruktur ist es möglich, die Rechner anderer Teilnehmer zu durchsuchen und Dateien von dort herunterzuladen - natürlich auch Raubkopien von Musik, Filmen oder Software.

Trotzdem hatten in dem Verfahren sowohl Hightech-Firmen wie Intel als auch Bürgerrechtler Partei für die Beklagten ergriffen, weil sie unter anderem den technischen Fortschritt gefährdet sehen. Filesharing und Peer-to-Peer ließen sich wie viele andere Technologien sowohl zum Guten als auch zum Bösen verwenden, dürften deswegen aber nicht grundsätzlich verboten werden, argumentierten die Unterstützer.

Das Gericht hatte zwar ebenfalls hervorgehoben, dass Peer-to-Peer-Datenaustausch nicht per se gesetzeswidrig sei. Allerdings dürfe der derjenige, der eine Distributionsplattform zur Verfügung stelle, nicht dazu ermutigen, illegal Daten auszutauschen oder aus dem WWW herunterzuladen. (tc/jm)