Europäische Datenschutzkonvention:

Schweizer als Datenschuk-lose Gesellen

13.02.1981

BERN (sg) - Obwohl die Schweiz an der kürzlich von den ersten sieben Mitgliedsstaaten am Sitz des Europarates in Strasbourg unterzeichneten Datenschutzkonvention "redaktionell" beteiligt war, kann sie diesem Vertragswerk, das zum Schutz der Bürger gegen elektronische Speicherung und Verwendung ihrer persönlichen Daten geschaffen wurde, vorläufig keine offizielle Zustimmung erteilen, geschweige dieses gar selber ratifizieren.

Der Grund ist darin zu suchen, daß hierzulande die Kantone für die Datenschutz-Gesetzgebung, wenigstens in weiten Bereichen, zuständig sind. Da die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren aber derzeit noch daran ist, in einer Arbeitsgruppe zunächst einmal ein Mustergesetz, das im Sinne der vorerwähnten Konvention den Kantonen die Möglichkeit zur Ausarbeitung eigener Datenschutzgesetze geben soll, zu entwerfen, dürfte seitens der Schweiz, also des Bundesrates, auf absehbare Zeit auch keine Unterzeichnung der europäischen Datenschutzkonvention erfolgen.

Ohne eine landesweite Datenschutzgesetzgebung, auf die man in der Schweiz eben mit hoher Wahrscheinlichkeit noch einige Jahre warten dürfte, kann denn auch eine Ratifizierung der Konvention in der Regel nicht erfolgen. Wobei es sicher bedauerlich wäre, wenn die Schweiz als ein ansonsten als "sicherer Hort" für mancherlei Dinge geltendes Land gerade in Sachen Datenschutz nicht mitziehen könnte und gar bei ihren europäischen Nachbarn den keinesfalls schmeichelhaften Ruf einer "Datenschutzlosen" Insel riskieren müßten