Kompromißfassung liegt jetzt dem Parlament vor:

Schweiz bekommt neues Fernmeldegesetzt

15.01.1988

BERN (.CWS) - Die Schweizer Regierung, der Bundesrat, hat ein neugefaßtes Fernmeldegesetz, verabschiedet, das den in einer Anhörung vorgebrachten Anliegen der sogenannten Großbenützer - vor allem Banken und Versicherungen - und der Industrie Rechnung trägt. Nun müssen die beiden Kammern des Parlaments, der National- und der Ständerat, ihr Plazet geben.

Wie von der Schweizerischen Vereinigung von Fernmelde-Benützern deutlich unterschieden zwischen Grunddiensten und Erweiterten Diensten; letztere waren im Anhörungsentwurf nur am Rande erwähnt worden. Der Gesetzentwurf sieht vor, daß die Erweiterten Dienste sowohl von den PTT-Betrieben als auch von Dritten angeboten werden können.

Im Unterschied zu den im Monopol stehenden Grunddiensten, wo Mischrechnungen zwischen rentablen und nicht rentablen Leistungen "nötig und möglich sind", müssen die PTT gemäß Entwurf ihre Erweiterten Dienste "nach gleichen kaufmännischen Grundsätzen anbieten wie Private". Die Zuordnung der heutigen und künftigen Fernmeldedienste zu einer der beiden Kategorien wird dem Bundesrat übertragen, der sich dabei - wie in anderen wesentlichen und strittigen FMG-Fragen auch - von einer zu bildenden Kommission beraten läßt.

Den PTT wird, wie nicht anders zu erwarten war, im bisherigen Umfang ein Netzmonopol zugestanden. Die Liberalisierung bei den Teilnehmeranlagen soll, wie von der Fernmeldeindustrie verlangt, schrittweise erfolgen, nach dem Motto "So wenig Protektionismus wie möglich, so viel Protektionismus wie nötig". Der Fernmeldeindustrie soll "noch etwas Zeit" für die Anpassung an die neuen Bedingungen eingeräumt werden. Wesentlich hier: Der Bundesrat regelt die Anerkennung von Prüfstellen, das Prüf- und das Zulassungsverfahren. Er kann ausländische Prüfstellen, Prüfberichte oder Zulassungen anerkennen; die PTT-Betriebe anweisen, die Zulassung ausländischer Teilnehmeranlagen zu verweigern, wenn der Vertrieb schweizerischer Teilnehmeranlagen im Ausland ungerechtfertigt behindert wird" (wobei er sich bei diesen Schritten von besagter Kommission beraten läßt).

Auch in der Frage der Homologierung zeichnet sich ein Kompromiß ab: Für den Bundesrat ist "von sekundärer Bedeutung, wo die Prüfstelle angesiedelt ist". Neben den PTT sollen auch andere Prüfstellen, soweit sie als solche anerkannt sind, Teilnehmeranlagen prüfen können.

Unter dem Sammelbegriff "Abgaben" werden im Gesetzesentwurf neu alle Gebühren und Taxen zusammengefaßt, welche die PTT erheben. Die Festsetzungskompetenz liegt beim Bundesrat. Er kann diese Befugnis dem EVED oder den PTT-Betrieben übertragen. Ausdrücklich von einer Kompetenzabtretung ausgenommen sind die inländischen Verbindungstaxen.