Grünes Licht vom Supreme Court

Schweden will Assange-Auslieferung innerhalb von zehn Tagen

30.05.2012
Die schwedische Justiz will die Auslieferung des Internetaktivisten und Wikileaks-Gründers Julian Assange innerhalb von zehn Tagen nach der endgültigen Entscheidung in Großbritannien durchsetzen.

Das kündigte die zuständige Staatsanwaltschaft in Göteborg unmittelbar nach dem grünen Licht für die Auslieferung durch das höchste britische Gericht in London am Mittwoch an. Gegen den Australier wird seit Sommer 2010 wegen des Vorwurfs sexueller Nötigung in dem skandinavischen Land ermittelt.

Unklar war noch, ob Assange als letzte Möglichkeit zur Verhinderung seiner Auslieferung den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anruft. Bis zur Klärung dieser Frage einschließlich einer Entscheidung des Gerichtshofes in Straßburg würde die Zehn-Tages-Frist nicht gelten. Die zuständige Staatsanwältin Marianne Ny will sich erst äußern, wenn die britische Entscheidung zu ihrem Auslieferungsbegehren unwiderruflich Rechtskraft erlangt hat.

In Schweden müsste Assange innerhalb von 96 Stunden (vier Tagen) einem Haftrichter vorgeführt werden. Die Staatsanwältin will Assange zu den Vorwürfen zweier schwedischer Frauen wegen sexueller Nötigung verhören. Sie hatte im Sommer 2010 einen europäischen Haftbefehl ausstellen lassen, um dieses Verhör nach Assanges Ausreise aus Schweden zu erzwingen. (dpa/tc)

Assanges langer Kampf gegen die Auslieferung

Julian Assange, hat mit der Veröffentlichung von Geheimdokumenten vor allem den Zorn der US-Regierung auf sich gezogen. Seine Festnahme in England erfolgte aber nach Vergewaltigungsvorwürfen aus Schweden. Assange kämpft seit Monaten gegen eine Auslieferung.

Juli 2010: Wikileaks veröffentlicht im "Afghanischen Kriegstagebuch" mehr als 70.000 Dokumente über den Krieg der Alliierten am Hindukusch.

August 2010: Die Stockholmer Staatsanwaltschaft erlässt Haftbefehl wegen Verdachts der Vergewaltigung. Assange spricht von einer Verleumdungskampagne. Nach wenigen Stunden hebt die Behörde den Befehl wieder auf, ermittelt aber weiter. Mehrere Staatsanwälte sorgen mit verschiedenen Bewertungen des Falls für Verwirrung.

Oktober 2010: Im "Tagebuch des Irak-Krieges" veröffentlicht Wikileaks fast 400.000 Geheimdokumente.

November 2010: Schwedens Justiz stellt erneut einen Haftbefehl aus. Es gilt als sicher, dass Assange in England ist. Ein EU-weiter Haftbefehl scheitert zunächst an einem Formfehler. Schweden bessert nach. Mit der Veröffentlichung von mehr als 250 000 vertraulichen Informationen aus US-Botschaften sorgt Wikileaks erneut für Aufsehen.

Dezember 2010: Die britische Polizei verhaftet Assange. Nach einer Woche Untersuchungshaft wird er gegen eine Kaution von umgerechnet 288.000 Euro entlassen, muss aber eine elektronische Fußfessel tragen. Das Tauziehen um die Auslieferung beginnt. Assange befürchtet nach einer Überstellung nach Schweden eine Auslieferung oder "illegale Verschleppung" in die USA. Dort seien weder Folterungen noch Todesstrafe ausgeschlossen.

Februar 2011: Der Belmarsh Magistrates Court im Süden Londons gibt dem Auslieferungsbegehren nach Schweden statt. Assange strengt ein Berufungsverfahren vor dem obersten Zivilgericht, dem High Court, an.

November 2011: Assange verliert auch vor dem High Court, legt aber Einspruch gegen die Entscheidung ein.

Dezember 2012: Der High Court entscheidet in zweiter Instanz, der Fall Assange dürfe dem Obersten Gerichtshof, dem Supreme Court, vorgelegt werden.

Februar 2012: Die Verhandlung vor dem Supreme Court endet nach zwei Tagen. Die Richter nennen keinen Zeitpunkt für eine Bekanntgabe des Urteils. Das Warten auf die Verkündung der Entscheidung beginnt.