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Schuldig: MP3.com hat Copyright-Gesetze verletzt

02.05.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ein US-Gericht hat am vergangenen Freitag MP3.com der Verletzung von Copyright-Gesetzen für schuldig erklärt und damit der Klage von fünf großen Phone-Firmen entsprochen. Die Aktie der Internet-Musik-Company fiel daraufhin um 40 Prozent auf sieben Dollar. MP3.com bietet Anwendern die Möglichkeit, auf ihrer Website Musik im MP3-Format in einem elektronischen Schließfach zu speichern und diese mit jedem Web-fähigen Computer abzuspielen. Für die Nutzung dieses "My.MP3.com"-Services müssen Interessierte jedoch den Besitz der entsprechenden CDs nachweisen. Dies geschieht durch das Einlegen der Scheibe in das CD-Laufwerk des PCs, das von MP3.com überprüft wird. Der Benutzer kann daraufhin nach Eingabe eines Passwortes seine Musik von jedem PC mit Web-Zugang abspielen. Allerdings haben viele Anwender ihre Passwörter untereinander getauscht, so dass sie auch Zugang zu

digitaler Musik erhielten, für die sie keine CDs besaßen. Seagram, Time Warner, Sony Music Entertainment, Bertelsmanns BMG Entertainment und EMI Recorded Music sehen ihr Copyright verletzt, da MP3.com weder die Rechte an der gespeicherten Musik noch die Nutzungserlaubnis der Plattenfirmen besitzt. Die Internet-Musik-Company hat inzwischen angekündigt, gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einlegen zu wollen.