Berliner Wettbewerbshüter leiten Diskriminierungsverfahren ein:

Schufa in rechtlicher Zwickmühle

25.07.1986

MÜNCHEN (ih) - Das Bundeskartellamt hat die Schula (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) unter Beschuß genommen. Es leitete gegen diese Selbsthilfeeinrichtung der kreditgewährenden Wirtschaft ein Diskriminierungsverfahren ein, weil die Schufa-Gesellschaft nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) die Auskunftsverträge mit rund 1700 Nichtbanken gekündigt habe.

Betroffen von der zum 30. Juni dieses Jahres ausgesprochenen Kündigung sind unter anderem freie Bausparkassen, Inkassobüros, Wohnungsunternehmen, Versicherungen, Versandunternehmen sowie Leasinggesellschaften, nicht aber Banktöchter wie beispielsweise die Landesbausparkassen. Diese dürfen sich nach wie vor der Datenbestände der kreditsicherer bedienen. Der Kündigung war ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vorausgegangen, das mit den öffentlichen Datenschutzbeauftragten abgestimmt worden war. Danach gilt die Schufa-Klausel - die Bernd Heütschel, Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD), so interpretiert: Jeder muß unterschreiben, daß die Schufa mit seinen Daten machen kann, was sie will" - nur für "echte" Banken. Somit blieb der Schufa nach Ansicht von Hentschel aus datenschutzrechtlichen Gründen gar nichts anderes übrig, als den Nicht-Banken zu kündigen.

"Die Datenschutzprobleme sind uns durchaus bewußt", erklärte davon Silvio Malizius, Mitarbeiter des Bundeskartellamtes in Berlin. Das Verfahren wegen des Verdachts der Diskriminierung habe man viehnehr eingeleitet, um neben anderen Punkten vor allem das Verdachtsmoment der Ungleichbehandlung gleichartiger Unternehmen zu überprüfen. Dazu gehöre auch, daß Töchter von Banken weiterhin von der Schufa mit Daten beliefert wurden. Die Kündigung der Nicht-Banken ist deshalb im Einvernehmen mit der Schufa bis zum Abschluß des Verfahrens in zirka zwei Monaten ausgesetzt worden.