Juristentagung "Datenverarbeitung und Recht" in Bad Boll ohne Kontroversen.

Schützt die "zarte Pflanze" Datenschutz

31.10.1980

BAD BOLL - Vor Defätismus warnt Bundesdatenschutzbeauftragter Professor Hans Peter Bull. Die "zarte Pflanze" Datenschutz dürfe nicht zerredet werden. Daran hielten sich denn auch von vorneherein die meisten der zirka hundert Teilnehmer der Tagung "Datenverarbeitung und Recht", vornehmlich Juristen. Im mäßigenden Klima der Evangelischen Akademie Bad Boll bestand Einigkeit darüber, daß Datenverarbeitung speziell in der öffentlichen Verwaltung unumgänglich sei. Extreme Positionen vertrat niemand. Vielmehr blieb Widerspruch, zu dem beispielsweise Dr. Günter Ermisch, Vizepräsident des Bundeskriminalamtes, mit einem Thesenpapier reizte, in Kasuistik und geschliffener Rechtfertigung stecken.

Die Interessen des einzelnen Bürgers wurden von allen Beteiligten immer wieder in den Vordergrund der Diskussionen gestellt; ein moralischer Anspruch war herauszuhören.

"Chancen und Gefahren einer Entwicklung" hieß das die Tagung einleitende Thema. Es referierten Prof. Dr. Hans Peter Bull, der Bundesbeauftragte für Datenschutz, und Prof. Dr. Hermann Heußner, Bundesverfassungsrichter, Karlsruhe. Bull vertraut auf die machthemmende Wirkung der Dezentralisierung und interpretiert den Datenschutz als praktischen Grundrechtsschutz: "Des Bürgers Freiheit muß einprogrammiert sein." Heußner blieb einem "Grundrecht auf Datenschutz" gegenüber skeptisch und betonte, daß das Gericht den Standpunkt vertrete, es sei Pflicht des Staates, die Grundrechte (Artikel 1. und 2.) zu gewährleisten durch Verhinderung von Gefahren für diese Grundrechte. Hier kam Heußner auf die Bullsche These vom Datenschutz als praktischem Grundrechtsschutz zurück. Seinem "Datenschatten" könne der einzelne jedoch nicht mehr entrinnen.

Die Arbeitsgruppen diskutierten Möglichkeiten und Probleme der Datenverarbeitung I. im Bereich der Justiz, II. im Bereich der Sicherheitsbehörden, III. im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens und IV. im privatwirtschaftlichen Bereich.

In der abschließenden Podiumsdiskussion fiel Dr. Peter Hauck, Rechtsanwalt in Marburg, mit seinen Bedenken hinsichtlich der Rechtspraxis für den Bürger auf. Der datengeschädigte Bürger müsse sein Recht einklagen und habe dann wenig Chancen, da er die Beweislast trage. Er brachte das Schlagwort vom "Bürger in Objektstellung". Die Kontrollierten (die Bürger) müßten das kontrollierende System kennen; alle Systeme, die nicht kontrolliert werden könnten, würden degenerieren. Professor Dr. Adalbert Podlech von der TU Darmstadt leistete Hauck gemäßigte Schützenhilfe.

Mit ungewohnter Schärfe reagierte Bull auf diese Auslassungen. Er bezichtigte die Vorredner des Defätismus. Er ist der Auffassung, die "zarte Pflanze" Datenschutz werde "so" kaputtgeredet.

Dr. Ruth Leuze, Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, tat sich als Anwältin der Bürger hervor. Sie brachte eine Art Zusammenfassung mit der Bemerkung, daß in der Theorie zwar ein guter Schutz bestehe, in der Praxis aber noch Unkenntnis auf allen Seiten vorherrschend sei: "Ich selbst weiß nicht, wo überall Daten von mir gespeichert sind."