Forit sieht aber bei Business Angels noch Handlungsbedarf

Schub für IT-Gründer durch Steuerreform

23.06.2000
FRANKFURT/M. (vwd) - Das Marktforschungsunternehmen Forit Internet Business Research, Frankfurt/Kreuzlingen, geht davon aus, dass die Gründerszene in Deutschland durch die geplante Steuerreform wichtigen Auftrieb erhalten wird.

In der Startphase eines jungen, mit Risikokapital finanzierten Unternehmens seien drei Gruppen von Beteiligten von zentraler Bedeutung, heißt es in einer Pressemitteilung der Auguren: die Gründer selbst, so genannte Business Angels und Risikokapitalgeber.

Existenzgründer würden, so Forit, durch die geplante Reform eindeutig besser gestellt, da nur noch die Hälfte des erzielten Gewinns bei einer Veräußerung des Unternehmens oder bei einem Börsengang versteuert werden müsste. Allerdings sollten die betreffenden Firmenlenker bedenken, dass diese Steuerschuld dann sofort fällig werden würde.

Aktientausch nicht immer das Maß aller DingeDa bei einem Verkauf einer Gesellschaft (Trade Sale) durch Bezahlung mit Anteilen des kaufenden Unternehmens häufig eine Sperrfrist für die Veräußerung dieser neuen Anteile besteht, sollten Gründer darauf achten, dass sie mindestens ein Viertel des Kaufpreises in bar ausbezahlt bekommen, empfehlen die Marktforscher. Dadurch könnten mühsame Verhandlungen mit dem Finanzamt über Stundung der Steuerschuld oder Zinsen für teure Bankkredite vermieden werden, heißt es weiter.

Auch Risikokapital-Gesellschaften würden von der Steuerreform 2000 in der Form, wie sie sich im Moment abzeichnet, profitieren. Als Kapitalgesellschaften dürften sie, so Forit, ihre Anteile an Unternehmen fortan steuerfrei veräußern. Diese Regelung könnte grundsätzlich die Kalkulationsgrundlagen der Wagniskapitalisten positiv beeinflussen. Sie könnten insgesamt mehr Newcomer fördern, da Verluste durch höhere Erträge bei erfolgreichen Firmenverkäufen ausgeglichen würden.

Business Angels hingegen wären bei dieser Regelung steuerlich wesentlich schlechter gestellt. Da die Definition der "steuerfrei bleibenden unwesentlichen Beteiligung" von zehn auf ein Prozent gesenkt werden soll, würde dieser Personenkreis, der sich häufig mit zehn Prozent der Anteile und mehr bei Neugründungen engagiert, seine Veräußerungsgewinne zur Hälfte versteuern müssen.

Insgesamt sehe man jedoch in der geplanten Reform einen wichtigen Schritt zur Förderung von Existenzgründungen, betonen die Forit-Experten. Ein Scheitern des Gesetzeswerks würde hingegen bedeuten, dass Unternehmensgründer in Deutschland weiterhin mit unzureichenden Rahmenbedingungen zu kämpfen hätten und der Standort Deutschland damit stark ins Hintertreffen geraten würde.