Schnüffelei durch Fragebogen

30.05.1975

MAINZ - Durch eine Teilung in Datensammlung und Datenverarbeitung dürfen Datenschutzvorschriften nicht umgangen werden. Deswegen fallen auch Fragebogen schon unter die Kompetenz der amtlichen Datenschützer. Zu diesem Ergebnis kam der fünfköpfige Ausschuß für Datenschutz des Landes Rheinland-Pfalz.

"Auch die Wissenschaft muß sich voll und ganz den Datenschutz- Vorschriften unterwerfen" sagte der Ausschußvorsitzende und CDU-Landtagsabgeordnete Walter Schmitt in Mainz zum Ergebnis der Untersuchung einer Fragebogenaktion. Universität und Stadt Mainz hatten gemeinsam bei den Studenten eine Umfrage veranstaltet, bei der verschiedene Fragen nach der sozialen Lage der Studenten und ihrer politischen Einstellung gestellt wurden. Dazu gab es Kritik der Befragten.

Die Universität machte einmal geltend, daß die Freiheit der Wissenschaft in Gefahr gerate, wenn sich die Datenschützer in ihre Arbeit einmischten - zum anderen sei die Kompetenz des Ausschusses auf die EDV beschränkt. Beide Argumente zogen nicht.

Bei der Fortsetzung der Befragung müssen nun entweder verschiedene Fragen gestrichen werden - oder die Umfrage ist anonym fortzusetzen. Soweit die Fragebogen schon ausgefüllt sind, müssen Name und Anschrift des Studenten unkenntlich gemacht werden. -py