Anwendungsbeispiel aus dem Familiengericht in München:

Schnellere Verfahrensabwicklung durch Programmierte TV

24.09.1982

Seit dem 1. Oktober 1980 wird beim Familiengericht München die Programmierte Textverarbeitung (PTV) praktiziert. Der frühere Rationalisierungsbeauftragte des Amtsgerichts München und heutige Gruppenleiter des Familiengerichts Karl Slany faßt die Einführungsgründe und die bisherigen Erfahrungen zusammen: Stammdaten sollten in Textbausteine einfließen können; das System sollte zum Mehrplatzsystem hin ausbaufähig sein, ferner kompatibel mit dem DV-System des Hauses. Neben diesen und weiteren eher technischen Forderungen, die Slany für unabdingbar hält, sind Kriterien wie Schulung und Serviceleistungen im Software- und im technischen Bereich keinesfalls zu vernachlässigen.

Eine wachsende Prozeßflut und die Überbelastung des vorher in Familienstreitigkeiten zuständigen Landgerichts führte im Juli 1977 zur Übertragung aller Verfahren an das neu geschaffene Familiengericht beim Amtsgericht München. Das Gericht gliedert sich in sechs Geschäftsstellen mit je einer Kanzlei, in denen die Mitarbeiter an Mischarbeitsplätzen neben Sachbearbeiter- und Sekretariatsleistungen auch das ganze Schreibwerk aufarbeiten. Diese Neuorganisation erfolgte ohne Unterstützung durch irgendwelche automatische Schreibhilfen.

Gleichzeitig wurden vom Landgericht über 1700 nicht abgeschlossene Streitfälle übernommen, die bis Ende 1977 auf 5210 Verfahren anwuchsen. 1978 wurden täglich rund 226 Seiten Fließtext, 627 Seiten Formulartext und 590 Zustellungen, also rund 1500 Schriftsätze, auf Schreibmaschine oder per Hand gefertigt. Jährlich kamen 6000 neue Verfahren mit einer Laufzeit von zehn bis zwölf Monaten hinzu zuzüglich 7500 angelaufener nicht erledigter Fälle.

80 Prozent der Schreiben PTV-fähig

Im August 1978 erhielt der Rationalisierungsbeauftragte den Auftrag, die Einführung der PTV beim Familiengericht zu prüfen. Im Rahmen einer Textanalyse wurden 2338 Seiten Schriftgut gesammelt. Sie umfaßten alle im richterlichen Entscheidungsbereich vorkommenden Schreiben. Die Analyse ergab, daß rund 80 Prozent dieser Schreiben PTV-fähig waren. Gleichzeitig wurden Vorschläge für Speichertexte erarbeitet.

Mit Richtern und Rechtspflegern wurde anschließend in Arbeitsgruppen das aufbereitete Schriftgut in Inhalt, Form und Stil auf einen Nenner gebracht und als Texthandbuch erstellt. Bereits während der Textanalyse war sichtbar geworden, daß eine Stammdatenverarbeitung - also die Speicherung von verfahrensspezifischen Angaben, die programmgesteuert in Textbausteine einfließen - notwendig ist.

Weitere Forderungen an das System waren:

- Ausbaufähigkeit zum Mehrplatzsystem,

- EDV-Kompatibilität,

- Direktzugriff auf Stammdatensätze,

- Groß- und Kleinschreibung,

- mehr als 200 Millionen Zeichen Speicherkapazität und

- die üblichen Möglichkeiten entsprechend dem Stand der Technik.

Einer veröffentlichten Marktübersicht zufolge gab es damals nur zwei Textsysteme, die diese Anforderungen erfüllten. Aufgrund der Erfahrungen im Verwaltungsbereich wurde das System Diehl SAT 809 empfohlen. Die haushaltsführende Dienststelle konnte angesichts des Preises nicht von der Anschaffung überzeugt werden.

Da der Verfahrensdruck immer stärker wurde, übernahmen wir Mitte August 1979 einen weiteren Vorstoß in Richtung TV. Zu diesem Zeitpunkt erging bereits an elf Anbieter eine Angebotsaufforderung nach den Kriterien eines erarbeiteten Pflichtenheftes. Hauptanforderungspunkte waren:

- freie Programmierbarkeit,

- Speicherung und Verarbeitung von Stammdaten,

- zentrale Speicherung mit gleichzeitigem Zugriff von allen Arbeitsplätzen aus,

- Ausbaufähigkeit zu acht bis sechzehn Bildschirmarbeitsplätzen und drei bis vier Druckern,

- zentrale Drucksteuerung,

- Teletexfähigkeit,

- EDV-Kompatibilität und

- Speicherkapazität mit einer unteren Grenze von 10 MB.

Weitere Kriterien waren Schulung und Serviceleistungen im Software- und im technischen Bereich. Wir erhielten neun Angebote mit einer Preisdifferenz zwischen 124000 und 219000 Mark.

Man einigte sich schließlich auf das Textsystem Bitsy dds 3 von Triumph-Adler. Mitentscheidend waren der Preis, die Referenzen der Verwaltungsgerichte sowie die Aufträge mehrerer Großbanken an das installierende und betreuende EDV-Unternehmen Dr. Richtmann und Eder in München.

Als internes Problem erwies sich der generelle Widerstand der Personalvertretung gegen die PTV-Einführung. Daraufhin wurde eine interne Anweisung zum Schutz des Personals erarbeitet, die in die heutigen Richtlinien des Staates Bayern für Arbeitsbedingungen am Bildschirm eingeflossen ist.

Am 1. Oktober schließlich wurde das erste System installiert und bis heute mit einem Plattenlaufwerk mit 96 MB, zwei Single-Diskettenlaufwerken, sieben Bildschirmarbeitsplätzen, zwei Zentraldruckern und einem Arbeitsplatzdrucker aufgerüstet. Jede Geschäftsstelle besitzt nun einen festen Bildschirmarbeitsplatz, dessen Belegung die Gruppe selbst bestimmt.

Anteil der PTV am Schriftgut 72,5 Prozent

Eine Erhebung über den Einsatz der PTV im Februar dieses Jahres kam zu dem Ergebnis, daß der Anteil an PTV-Schreibwerk zur Zeit 72,5 Prozent beträgt. Damit wurde ein Akzeptanzgrad bei den Sachbearbeitern von durchschnittlich 91,33 und bei den Richtern sogar von 100 Prozent erreicht. Die Gesamtmenge des täglich gefertigten Schriftguts stieg von 1978 bis 1982 um 16,6 Prozent. Die Wirtschaftlichkeit der Anlage ergab durch den Abzug von fünf Schreibkräften abzüglich der Systemkosten eine jährliche Einsparung von 117995 Mark. Die angelaufenen nicht erledigten Verfahren halten sich in einem vertretbaren Rahmen.

Ein neues Textprogramm ermöglicht jetzt die Erstellung von Rechnungen mit Hilfe der PTV. Aus der Eingabe der Kostenverzeichnisnummer zum Gerichtskostengesetz und des Streitwerts errechnet das System die Gebühr und die zu zahlenden Beträge. Die Bedienung erfolgt im Dialog von Programm zu Programm, Irrtümer können damit weitgehend vermieden werden. Zur Zeit wird geprüft, ob als weiteres Einsatzgebiet der TV der Protokolldienst geeignet ist.

Zusammenfassend kann gesagt werden, daß der PTV-Einsatz bei uns eine deutliche Haushaltsentlastung, eine wesentliche Beschleunigung der Verfahren und für das Personal eine deutliche Humanisierung des Arbeitsplatzes mit sich brachte.