Schnellere Abschreibungen

27.06.1997

BAD MÜNSTEREIFEL (pi) - Laut Information im "Praxishandbuch Buchführung und Steuern" lassen sich nach dem 1. Juli 1997 gekaufte Computer ein Jahr schneller abschreiben. Die bislang fünfjährige und ab Juli vierjährige Abschreibungszeit läßt sich zudem weiter verkürzen, wenn Unternehmer dem Finanzamt eine außerordentlich starke Beanspruchung der Geräte nachweisen können. Das Finanzgericht Köln (Az. 12 K 130/85) ging zum Beispiel schon 1988 von einer zweijährigen Nutzungsdauer aus. Weitere Informationen finden sich im Internet unter http://www.rentrop.com.