Schnelldrucker macht keine Drucksachen

04.12.1974

BONN - Der Schnelldrucker ist für die Deutsche Bundespost kein Schnelldrucker, sondern ein Schnellschreiber. Rechnungen oder andere, mit Schnelldrucker beschriftete Blätter gelten auch künftig nicht als Drucksache, sondern als Brief. Es handele sich im Prinzip um Schreibmaschinenanschläge; die Post könne nicht prüfen, ob der Brief in mehreren gleichen Stücken hergestellt und versandt wurde oder nicht, antwortete man dem Deutschen Industrie- und Handelstag auf eine Anfrage. Wenn auch noch Computerbriefe zum Versand als Drucksache zugelassen würden, erleide die Post Gebührenverluste, die durch unangemessene Erhöhung des Portos für voll bezahlte Briefsendungen kompensiert werden mußten. Der DIHT empfiehlt, computergeschriebene Rechnungen den Vorschriften für Briefdrucksachen anzupassen. Statt dessen kann man mit dem Schnelldrucker auch ein Umdruckoriginal oder eine Offsetfolie beschriften - im Systemdruck hergestellte Rechnungen sind Drucksachen.