Ricke und Zumwinkel zahlen

Schlussstrich unter Telekom-Affäre

02.02.2011
Nach dem Ende des Spitzel-Prozesses bei der Deutschen Telekom Ende 2010 will der Konzern jetzt reinen Tisch machen.

Mit Ex- Konzernchef Kai-Uwe Ricke und dem früheren Aufsichtsratsvorsitzenden Klaus Zumwinkel habe sich das Unternehmen wegen zivilrechtlicher Ansprüche gütlich geeinigt, teilte die Telekom am Dienstag mit. Ricke und Zumwinkel hätten sich bereiterklärt, im Wege eines Vergleichs einen beträchtlichen Teil des Schadens auszugleichen. Die Einigung steht noch unter dem Vorbehalt einer Zustimmung der Hauptversammlung.

Für Zumwinkel sei damit "der gesamte Komplex abgeschlossen", teilte ein Berater des ehemaligen Top-Managers mit. In dem jahrelangen Konflikt hatte die Telekom seinen Angaben zufolge noch Anfang dieses Jahres Schadenersatzansprüche in einer Gesamthöhe von rund 2,8 Millionen Euro geltend gemacht und sich weitere Ansprüche vorbehalten.

Die jetzt erzielte Vereinbarung sehe nunmehr eine Kostenbeteiligung Zumwinkels von 250.000 Euro vor, erläuterte der Berater. Im Gegenzug übernehme eine Manager-Haftpflichtversicherung Zumwinkels Kosten für juristische Beratung in Höhe von 300.000 Euro.

Unter der Leitung der beiden Manager hatte die Telekom illegal Gewerkschafter, Betriebsräte und Journalisten bespitzelt. Ziel war es, eine undichte Stelle im Aufsichtsrat aufzudecken, über die Interna an die Öffentlichkeit gelangt waren. Ein Mitarbeiter der Konzernsicherheit wurde Ende November vergangenen Jahres verurteilt. Zuvor waren die Ermittlungen gegen Ricke und Zumwinkel mangels Tatverdachts eingestellt worden.

Die Aktionäre der Telekom sollen in der Einladung zur Hauptversammlung über Einzelheiten des Vergleichs informiert werden. Vorstand und Aufsichtsrat begrüßten, dass nun auf dem Aktionärstreffen am 12. Mai ein weiterer Schritt zur Abarbeitung der Vorgänge getan werden könne.

Zumwinkel bekräftigte erneut, dass er keinerlei Pflichtwidrigkeit begangen habe. Er wolle die Angelegenheit jedoch durch eine einvernehmliche Verständigung befrieden und so weiteren Image-Schaden von dem Unternehmen abwenden. (dpa/tc)