Web

Schlussplädoyers im MS-Kartellprozess

20.06.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Im Rest-Kartellprozess von neun US-Bundesstaaten gegen Microsoft wurden gestern die Schlussplädoyers beider Parteien vorgetragen, in denen jeweils die weidlich bekannten Positionen nochmals vorgebracht wurden. Die vorsitzende Richterin Colleen Kollar-Kotelly hatte am Vorabend beide Seiten überraschend aufgefordert, ihre Standpunkte zu priorisieren. Die klagenden Bundesstaaten nannten als aus ihrer Sicht wichtigste Punkte für ein effektives Vorgehen gegen Microsofts Kartellverstöße eine weit reichende Offenlegung des Windows-Quellcodes, flexiblere Konfiguration des Betriebssystems für PC-Hersteller sowie die Einhaltung von Industriestandards. Das zuvor geforderte "Naked Windows" ohne so genannte Middleware fand sich überraschend nicht mehr oben auf der Wunschliste.

Microsofts Vertreter hingegen weigerten sich, eine solche Liste vorzulegen. Anwalt John Warden bezeichnete den Plan der Gegenseite als "völlig desaströs" und grundsätzlich fehlerhaft. Von den vorgeschlagenen Maßnahmen sei keine einzige akzeptabel. "Wir können das nicht korrigieren, indem wir hier und da ein paar Worte verändern". Sein Kollege Dan Webb ergänzte, eine Öffnung des Sourcecodes würde Microsofts gesamtes geistiges Eigentum "praktisch auslöschen". Eine solche Maßnahme ginge aus seiner Sicht "weit über das hinaus, was Richter Jackson je in den Sinn kam".

Was Kollar-Kotelly mit ihrer Forderung bezweckt hat, ist ungewiss. "Wie schon zuvor angemerkt, sollten Fragen des Gerichts nicht als Hinweis auf eine spätere Entscheidung gewertet werden", orakelte die Richterin. Sie muss nun bis Ende des Sommers ihr endgültiges Urteil formulieren. Wie auch immer die Entscheidung ausfällt - Microsofts juristische Probleme sind damit noch lange nicht vom Tisch. Weiterhin anhängig sind private Kartellklagen von AOL und Sun, eine Sammelklage von Verbrauchern vor dem Bundesgericht in Baltimore sowie Ermittlungen der Europäischen Kommission. (tc)