Da bereits ein deutsches Gesetz existiert, das die digitale Signatur der handschriftlichen Unterschrift grundsätzlich gleichstellt, geht es in dem jetzigen Entwurf vor allem um die Anpassung an die im Januar verabschiedete EU-Richtlinie zu dem Thema. Nach wie vor fehlt es allerdings an Anpassungen anderer Gesetze an die digitale Signatur. Regelungen dazu sollen ebenfalls im Herbst in den Bundestag eingebracht werden. In den USA dagegen, die bislang als Nachzügler galten, wurde kürzlich eine Regelung verabschiedet, die bereits ab 1. Oktober in Kraft tritt. In Japan wird noch an solchen Bestimmungen gearbeitet.