Behörden fordern allgemein verbindliche Rechtsgrundlagen für Strafverfolgung im Netz

Schily warnt vor Computerkriminalität

12.12.2003
WIESBADEN (CW) - Innenminister Otto Schily forderte, die Anstrengungen im Kampf gegen Computerkriminalität zu verstärken. Für 2002 weist die offizielle Statistik rund 57000 Fälle aus. Der dabei verursachte Schaden summiert sich auf etwa 85 Millionen Euro. Experten gehen jedoch von einer deutlich höheren Dunkelziffer aus.

"Wir stehen vor der Schattenseite einer gewaltigen technischen Revolution", warnte SPD-Politiker Schily anlässlich einer Tagung des Bundeskriminalamts (BKA) Anfang Dezember in Wiesbaden. Die Bandbreite der Delikte im Segment Computerkriminalität sei mittlerweile "besorgniserregend". So reiche die Palette der Straftaten von Betrug im elektronischen Handel über die Verbreitung von Kinderpornografie und extremistischer Propaganda bis hin zu Anleitungen für die Herstellung von Drogen und Bomben. Um diesem Problem Herr zu werden, müssten alle Beteiligten mithelfen.

Der neue BKA-Präsident Ulrich Kersten forderte bessere Rahmenbedingungen für die Bekämpfung der Computerkriminalität. Die Möglichkeiten der Strafverfolgung müssten so verfeinert werden, "dass wir einigermaßen auf Augenhöhe sein können mit den Straftätern". Kersten verlangte in diesem Zusammenhang vor allem aufeinander abgestimmte Gesetze sowie modernere Technik und mehr ausgebildetes Personal.

Fehlende Rechtssicherheit prangerten auch andere Redner auf der dreitägigen Konferenz an. So seien beispielsweise die Verordnungen zur Erhebung, Speicherung und Weitergabe von Daten lückenhaft und teilweise widersprüchlich, monierte Oberstaatsanwalt Ralf Günther aus Celle. Unter Hinweis auf die fehlende Rechtssicherheit verweigerten viele Unternehmen die Zusammenarbeit.

Vor allem die Internet-Anbieter ständen dabei vor einem Problem, berichtet Thomas Königshofen, zuständig für die Datensicherheit bei der Deutschen Telekom. So forderten die Strafverfolger, Kunden- und Verbindungsdaten länger zu speichern. Dafür gebe es jedoch keine gesetzliche Grundlage. Außerdem seien die Firmen aus Gründen des Datenschutzes angehalten, so wenig Informationen wie möglich zu speichern.

Es sei für die Behörden jedoch nicht akzeptabel, dass wichtige Daten bereits gelöscht seien, wenn sie von den Strafverfolgern angefordert würden, kritisierte Schily. Diese Situation müsse der Gesetzgeber im Sinne einer eindeutigen Rechtslage ändern. Die Frage, wie die datenschutzrechtlichen Details eines solchen Szenarios aussehen könnten, ließ der Minister allerdings unbeantwortet. Neben der meist schwierigen Kooperation mit den beteiligten Unternehmen funktioniert auch die Zusammenarbeit mit den Opfern in aller Regel nicht reibungslos, kritisieren Polizeiexperten. Aus Angst vor Imageproblemen würden die wenigsten Firmen einen erfolgreichen Angriff auf die eigene IT-Infrastruktur anzeigen. (ba)