Insiderhandel

Scheidender Freenet-Chef Spoerr vor Gericht

05.01.2009
Der scheidende Vorstandschef des TK-Anbieters Freenet, Eckhard Spoerr, muss sich von diesem Freitag (9. Januar) an wegen des Verdachts verbotener Insidergeschäfte vor dem Landgericht Hamburg verantworten.

Angeklagt ist neben Spoerr auch Finanzvorstand Axel Krieger. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen die beiden im Juli 2004 als Manager des Hamburger Internet-Unternehmens freenet.de jeweils 30.000 Aktien ihrer Firma verkauft haben, kurz bevor der Aktienkurs wegen der Veröffentlichung eines negativen Geschäftsberichts einbrach. Damit hätten die Angeklagten internes Sonderwissen über die Lage ihres Unternehmens unerlaubt für eigene Geschäfte ausgenutzt, sagte ein Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft. Die Männer hätten so jeweils 1,1 Millionen Euro verdient.

Freenet wies die Vorwürfe gegen die beiden Manager als haltlos zurück. "Wir halten diese für unbegründet und werden uns in der Hauptverhandlung dagegen verteidigen", teilte eine Unternehmens-Sprecherin auf Nachfrage mit. Darüber hinaus werde man sich vor dem Hintergrund des laufenden Verfahrens nicht äußern.

Der Internet-Anbieter freenet.de war im März 2007 mit dem eigenen Mutterkonzern mobilcom zur freenet AG verschmolzen worden. Spoerr hatte daraufhin die Leitung des neu geschaffenen Unternehmens mit Sitz in Büdelsdorf (Schleswig-Holstein) übernommen, auch Krieger wechselte in den Gesamtvorstand. Nach einem Machtkampf mit freenet-Großaktionären hatte Spoerr kurz vor Weihnachten seinen Rücktritt zum 23. Januar angekündet.

Hintergrund des Streits war unter anderem die schlechte Kursentwicklung des Telekommunikations-Konzerns, der in Deutschland nach eigenen Angaben 19 Millionen Mobilfunkkunden und einen Marktanteil von rund 20 Prozent hat. Auch Differenzen über einen Verkauf der freenet-Festnetzsparte spielten eine Rolle. Spoerrs Rückzug von der Firmenspitze hat Beobachtern zufolge nichts mit dem bevorstehenden Prozess zu tun.

Sogenannte Insidergeschäfte sind in Deutschland durch das Gesetz über den Wertpapierhandel verboten. Bei Verstößen sieht dieses eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Für den Prozess gegen Spoerr und Krieger sind nach Gerichtsangaben vier Verhandlungstage vorgesehen. Dabei sollen unter anderem 16 Zeugen gehört werden. (dpa/ajf)