Nur Arbeitsbeschaffung für Gerichte?

Schafft endlich die Arbeitszeugnisse ab!

29.11.2010
Von 


Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Quelle von Missverständnissen

Arbeitszeugnisse tragen Botschaften in sich, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen wichtig sind. Diese Botschaften sollten klar sein, sie sind es aber oft nicht. Was meint ein Dax-Konzern, der einem ausscheidenden gewerblichen Mitarbeiter Fleiß und echtes Bemühen bescheinigt? Wie müsste man dieselbe Formulierung interpretieren, wenn sie von einem selbständigen Stuckateurmeister mit drei Gesellen und einem Lehrling käme? Zu diesen Missverständnissen zwischen Sender und Empfänger kommen erhebliche juristische Probleme hinzu, wenn es tatsächlich im Ausnahmefall zum gezielten Machtmissbrauch kommt wie im Eingangsbeispiel.

In der jetzigen Form sind Arbeitszeugnisse zu aufwändig und zu langwierig in ihrer Erstellung, besitzen zu wenig Aussagekraft und mannigfaltige Möglichkeiten zu Missverständnissen. Bei größeren Arbeitsplatzabbaumaßnahmen verhindert die deutsche Arbeitszeugniskultur, dass sich die vom Jobverlust Betroffenen schnell auf eine neue Position bewerben können, weil das für die Bewerbung dringend notwendige Zeugnis von der Personalabteilung nicht in der notwendigen kurzen Frist ausgestellt werden kann. Wie vorteilhaft für die Personalabteilung und die Mitarbeiter wäre es in diesen Fällen, wenn die im SAP HR ohnehin schon erfassten Stellenbeschreibungen als "Neutrale Tätigkeitsbeschreibung zu Bewerbungszwecken" ausgedruckt werden könnten.