Schäuble stellt Sicherheitvor die bürgerliche Freiheit

19.07.2007
Mit immer neuen Rechtsvorschriften und Gesetzen will die Bundesregierung den Kampf gegen den Terror und Cyber-Kriminelle gewinnen.

So manche Maßnahmen, mit denen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und andere Politiker Cyber-Kriminelle und Terroristen bekämpfen wollen, lassen die Gefahr eines Überwachungsstaates durchaus real erscheinen:

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Fahrzeugfahndung mit Hilfe des Toll-Collect-Systems;

2D/3D-Fotofahndung mit Gesichtserkennung (zumindest erwogen);

Antiterror-Datei;

Online-Durchsuchungen (Bundestrojaner);

Anti-Hackerparagraf;

Schengener Informationssystem II;

EU-USA-Abkommen zum Fluggastdatentransfer;

EU-Vorratsdatenspeicherung;

Kommunikationsverbot für Gefährder.

Im Fokus der öffentlichen Diskussion stehen dabei derzeit vor allem die Online-Durchsuchung, die Antiterror-Datenbank sowie der neue Anti-Hackerparagraf, dem Bundestag und -rat kürzlich zustimmten. Unter dem Begriff Anti-Hackerparagraf werden die überarbeiteten und erweiterten Paragrafen 202 sowie 303 des Strafgesetzbuches (StGB) zusammengefasst. Während die Befürworter des neuen Gesetzes die Klarstellung in Sachen strafbewehrte Angriffe auf IT-Systeme loben, befürchten andere, dass darunter die Arbeit von Sicherheitsfirmen und Softwareherstellern leiden könnte, denn die Ausführungen zu Schadprogrammen wie Trojanern seien zu schwammig. "Tritt dieser Paragraf in Kraft, leidet die Qualität von Sicherheitssoftware definitiv darunter", so Stefan Schiffert, CTO beim Antivirensoftware-Hersteller Avira GmbH. "Die Hersteller können nicht mehr schnell genug auf Angriffe reagieren, weil Kunden dann von Gesetzes wegen keine verdächtigen Dateien mehr zur Analyse einreichen dürfen."

Strittige Online-Durchsuchung

Ebenso umstritten ist die wiederholt von Schäuble geforderte geheime Online-Durchsuchung von PCs im Rahmen des BKA-Gesetzes. Das Verfahren im Volksmund besser bekannt als Bundestrojaner würde nach Einschätzung von Bundeskriminalamts-Chef Jörg Ziercke lediglich zehn- bis zwanzigmal pro Jahr eingesetzt. Zudem würde das BKA jeweils auf den Einzelfall zugeschnittene Software entwickeln und den Quellcode beim Richter hinterlegen. Kritiker schenken diesen Erklärungen wenig Glauben und sehen in dem Wunsch nach Online-Durchsuchungen den großen Lauschangriff auf die PCs kommen. Praktiker wie CTO Schiffert von Avira befürchten noch ein weiteres Problem: "Der Staat müsste alle Hersteller von Antivirensoftware per Gesetz zur Mitarbeit zwingen." Laut Schiffert würde nämlich ein Virenscanner auch die BKA-Software blockieren, da er ja nicht zwischen gutem und bösem Trojaner unterscheiden könne.

Keine höhere Aufklärungsquote

Auch der Erfolg der EU-Vorratsdatenspeicherung hinsichtlich der Verbrechensbekämpfung ist mehr als fraglich. Im Zuge dieser Maßnahme, über die das Parlament im Herbst berät, sollen die Verbindungsdaten von Telefonaten, E-Mail-Verkehr und Web-Abruf sowie bei Handys zusätzlich noch der Aufenthaltsort grundsätzlich für ein halbes Jahr gespeichert werden. Auf der Web-Seite www.vorratsdatenspeicherung.de führen Kritiker dagegen an, dass nach einer Studie des BKA nur in 0,006 Prozent der Fälle mit diesen Daten eine höhere Aufklärungsquote erreicht worden wäre. Zudem stört sie, dass die gewonnenen Daten bereits bei "erheblichen Rechtsverstößen" verwendet werden sollen, also etwa zur Verfolgung von Benutzern von Tauschbörsen.

Bedenklich sind unter datenschutzrechtlichen Aspekten auch die Antiterror-Datei, das für 2009 geplante Schengener Informationssystem II (SIS) sowie die Weitergabe der Daten von Flugzeugpassagieren an das amerikanische Department of Homeland Security (DHS). So werden im Rahmen des neuen Abkommens, das während der deutschen EU-Präsidentschaft zustande kam, genauso viele Informationen wie früher übermittelt. Ferner ist nicht exakt geregelt, was mit den Daten beim DHS geschieht. Das EU-Parlament bemängelt etwa, dass europäische Behörden über den Umweg DHS an Daten kommen könnten, auf die sie sonst keinen Zugriff hätten. Eine Gefahr, die auch im Zusammenhang mit dem europaweiten SIS droht. Waren die hier erhobenen Daten ursprünglich zur polizeilichen Kontrolle der Reisenden gedacht, sollen künftig auch Geheimdienste Zugang erhalten. Die Trennung von Polizei- und Geheimdienstarbeit ist in diesem Bereich hierzulande seit Ende März 2007 mit der Einführung der Antiterror-Datei aufgehoben. Gemeinsam haben die Behörden Zugriff auf Informationen wie Familienstand, Religion oder Bankverbindungen.

Vorerst vom Tisch ist dagegen die automatische Fotoerkennung, wie sie am Hauptbahnhof Mainz vom BKA getestet wurde. Die Erkennungsquote war so schlecht, dass eine Zeitschrift titelte: "Terro-risten kommen künftig unerkannt in der Dämmerung". Und eine Fra-ge der Zeit ist es wohl nur noch, bis die vom Mautsystem Toll Collect gewonnenen Daten ebenfalls von den Sicherheitsbehörden verwendet werden inklusive der Daten von PKWs. (hi)