Schäuble lenkt bei Online-Durchsuchungen ein

30.04.2007
Der Bundesinnenminister will auf heimliche PC- Razzien durch die Geheimdienste vorläufig verzichten.

Nach der scharfen Kritik an Computer-Ausspähungen durch die Geheimdienste hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) die umstrittenen Durchsuchungen vorerst untersagt. Gleichzeitig ordnete er eine Prüfung der aktuellen Rechtsgrundlage für die Ermittlungsmethode an. Solange diese läuft, darf der Bundesverfassungsschutz nicht heimlich via Internet Daten auf privaten Computern ausspähen.

Parlamentarier aller Fraktionen hatten zuvor mit Empörung auf das Eingeständnis der Regierung reagiert, dass Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst seit 2005 - trotz einer gegenteiligen Entscheidung des Bundesgerichtshofs - heimlich PCs ausgeforscht haben. Als Grundlage wurde eine vom damaligen Innenminister Otto Schily (SPD) unterzeichnete Dienstvorschrift angeführt, wonach Online-Razzien zu den im Verfassungsschutz-Gesetz aufgeführten heimlichen Ermittlungsmethoden zählen. Selbst Koalitionsabgeordnete erachten den Schily-Erlass jedoch als fragwürdige Rechtsbasis. Die Zahl der bislang vorgenommenen Desktop-Razzien soll sich laut Innenministerium allerdings auf "deutlich weniger als ein Dutzend" belaufen.

Ausgesetzt - nicht vom Tisch

Trotz der vorläufigen Aussetzung der verdeckten Online-Durchsuchungen hält Schäuble weiter an der Ermittlungsmethode fest. Angesichts der zunehmenden Bedeutung des Internets für den internationalen Terrorismus müssten die Sicherheitsbehörden entsprechende Möglichkeiten zur Aufklärung haben, argumentiert der CDU-Politiker. Aus Sicht der Datenschützer stellt die Ermittlungsmethode einen tiefen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der PC-Nutzer dar. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar plädiert dafür, das Projekt "Online-Durchsuchungen" aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken sowie unlösbarer praktischer Fragen aufzugeben. (kf)