Schärfere Ad-hoc-Vorschriften hätten T-Aktionäre geschützt

14.04.2008

In den vergangenen Jahren sind die einschlägigen Publizitätsvorschriften deutlich verschärft worden, schilderte Tüngler. "Neu geregelt ist eine Vorverlagerung der Ad hoc-Pflicht für den Fall, dass zukünftige Umstände vorliegen, bei denen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass sie eintreten. Heute müssen die Unternehmen sogar auf Gerüchte mit einem Tatsachenkern reagieren".

Wünschenswert aus Anlegersicht wäre die nicht realisierte persönliche Haftung von Vorständen, sagte Tüngler. Die Initiative der Bundesregierung zur Einführung eines entsprechenden Gesetzes sei von der Industrielobby blockiert worden. Aktionäre hätten viel leichter ihre Ansprüche durchsetzen können und seien nicht gezwungen, ihr eigenes Unternehmen zu verklagen. "Es kann nicht angehen, dass Vorstände heute bewusst den Kapitalmarkt irreführen und für dieses pflicht- sowie rechtswidrige Verhalten nicht mit ihrem eigenen Vermögen haften", so der Experte.

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