Schadenersatz für falsche Daten

07.08.1981

PADERBORN (pi) - Speichert und übermittelt eine Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung falsche Daten über einen Vollstreckungstitel, muß sie nach Auskunft des Deutschen Industrie- und Handelstages (DIHT) Schadenersatz leisten, wenn sie sich von der Richtigkeit schnell und mit verhältnismäßig geringer Mühe hätte überzeugen können. Aus diesem Grunde hat das Landgericht Paderborn (Urteil von 5.3. 1981- 5 S 3/81) einem Kläger den Ersatz des Schädens zugesprochen, der dadurch entstanden war, daß aufgrund falscher Daten über einen angeblich erlassenen Vollstreckungsbescheid seine Bank einen bereits zugesagten zinsgünstigen Kredit widerrufen hatte. Der Kläger mußte bei einer anderen Bank einen Kredit zu einem höheren Zinssatz nehmen.