Rosige Zeiten für Schnäppchenjäger

02.08.2001
Das Rabattgesetz fällt: Es darf hemmungslos gefeilscht werden. Wer dazu keine Zeit hat, überlässt das Verhandeln Profi-Dealern und beauftragt eine Preisagentur. Doch auch Gratisdienste im Netz ermöglichen Schnäppchenkäufe.

Vorbei sind die Zeiten mit den mageren drei Prozent Skonto bei Barzahlung. Und auch das Angebot von "30 Prozent unter dem empfohlenen Verkaufspreis des Herstellers", mit dem viele Online-Anbieter auf Kundenfang gehen, dürfte schon bald unterboten werden. Beispiel Großbritannien, ein Land ohne Rabattgesetz und Zugabeverordnung: Hier können Kunden beim Einkauf bis zu 75 Prozent sparen, fand die Unternehmensberatung Mummert+Partner www.mummert.de heraus.

Quelle: Deutsches Historisches Museum, Berlin
Quelle: Deutsches Historisches Museum, Berlin

"Die Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung kommt in erster Linie den Online-Shopping-Kunden zugute", erklärte Karsten Niehus, Geschäftsführer von Primus Online www.primus-online.de. Denn stationäre Händler seien weniger flexibel in Sachen Preisgestaltung als E-Commerce-Betreiber. Allerdings differieren die jeweiligen Preise in Online-Geschäften gewaltig, und die Suche nach dem preisgünstigsten Objekt der Begierde ist zeitaufwändig. Der erzielte Preisvorteil ist dann oft nur ein kleiner Trost für die investierte Zeit. Bequemer ist die Nutzung von Preisagenturen, die im Auftrag von Privat- und gewerblichen Kunden online und offline auf Schnäppchenjagd gehen.

Und so funktioniert`s: Die Rechercheaufträge müssen einen Mindestauftragswert haben, viele Agenturen werden erst ab 300 Mark tätig. Dann ist der Preis zu nennen, der unterboten werden soll. Erfolgt darüber keine Angabe, setzt die Agentur den empfohlenen Verkaufspreis des Herstellers an. Von der Differenz hängt dann die an die Dienstleister zu zahlende Provision ab: Zwischen 20 und 30 Prozent der Ersparnis des Kunden streicht die Agentur ein.

Aber Achtung: Nehmen Sie nur dann die Dienste einer Preisagentur in Anspruch, wenn Sie das Produkt auch wirklich kaufen wollen. Denn die Agenturen verrichten ihre Arbeit nicht aus Jux und Tollerei. Sie verlangen auch dann eine Vermittlungsprovision, wenn kein Kauf zustande kommt, weil der Kunde sich beispielsweise im Modell vertan hat oder jetzt doch dem Händler um die Ecke treu bleiben will. Denn die Agentur hat ihre Recherche vertragsgemäß erfolgreich betrieben und damit auch Anspruch auf ihre Entlohnung.

Und: Auch mit Preisagenturen kann man handeln! Vor allem bei hochpreisigen Produkten wie Autos fallen dementsprechend hohe Provisionen an, über die der Dienstleister eventuell mit sich reden lässt.

Last, but not least: Lohnend kann immer ein Besuch von Sites kostenloser Dienste wie günstiger.de sein. Dieser Service lässt sich auch mobil per WAP-Handy nutzen. Wer dann im Laden steht und in Preisverhandlungen einsteigen will oder nicht weiß, ob es sich wirklich um ein Schnäppchen handelt, der kann sich per WAP erst einmal schlau machen, was das Wunschprodukt bei der Konkurrenz kostet.

Die Links: www.guenstiger.de, www.kosten.de (mit allen Links zu Preisagenturen)