IT-Freiberufler

Risiko Scheinselbständigkeit

09.12.2010
Von 
Ina Hönicke ist freie Journalistin in München.

Wie Firmen Scheinselbständigkeit vermeiden können

Wie können Firmen und Freiberufler Scheinselbständigkeit vermeiden? Grunewald rät, die Verträge sorgfältig zu prüfen und zu aktualisieren: "Im Vertrag sollte stehen, dass der Freiberufler weder in den Betriebsablauf des Auftraggebers eingebunden noch weisungsgebunden tätig ist." Unternehmen sollten auch auf folgenden Zusatz verzichten: Der Freiberufler darf keine Mitarbeiter oder nur eingeschränkt Mitarbeiter einsetzen. Günstiger wäre es, zu schreiben: Der Freiberufler darf Mitarbeiter einsetzen.

Freiberufler Oliver Knittel kann nicht empfehlen, sich einem Statusfeststellungsverfahren zu unterziehen.
Freiberufler Oliver Knittel kann nicht empfehlen, sich einem Statusfeststellungsverfahren zu unterziehen.
Foto: Oliver Knittel

Oliver Knittel gehört zu den IT-Freiberuflern, die ein Statusfeststellungsverfahren hinter sich haben. Vor zehn Jahren hatte ihn sein damaliger Auftraggeber, ein Beratungshaus, dazu gedrängt. Nach dem Ausfüllen etlicher Fragebogen war Knittel bestätigt worden, dass er selbständig sei. Heute würde er keinem Kollegen mehr raten, ein solches Verfahren anzustreben. "Mittlerweile führt es immer öfter zur Bestätigung der Scheinselbständigkeit und diversen Nachzahlungen", weiß Knittel. Die IT-Freelancer stünden offenbar im Visier der Rentenversicherung.

Diese Ansicht von IT-Freiberuflern, sie würden öfter als andere geprüft werden, teilt die Deutsche Rentenversicherung nicht. Zur Prüfung, ob eine selbständige Tätigkeit oder ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, wird laut Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchgeführt. In diesem Verfahren werde anhand Kriterien die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit eingeordnet. Nach ihren Angaben handelt es sich unter anderem um folgende Kriterien: Weisungsgebundenheit gegenüber dem Auftraggeber, Gestaltung der Arbeitszeit, Berichterstattung gegenüber dem Auftraggeber, Tätigkeitsort sowie Verpflichtung zur Nutzung bestimmter Hard- und Software. Zu einer detaillierteren Stellungnahme oder Nennung eines Ansprechpartners war die Öffentlichkeitsabteilung der Rentenversicherung nicht bereit.