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Richterin schiebt Urteil im Napster-Streit auf

11.10.2001
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Richterin Marilyn Patel hat die Entscheidung im Streit der MP3-Tauschbörse Napster mit der Musikindustrie wegen der angeblichen Verletzung von Urheberrechten in Zeiten vor der Übernahme durch Bertelsmann weiter aufgeschoben. Für ein endgültiges Urteil sei es noch zu früh. Patel erwägt zudem einen unabhängigen Experten zu berufen, der die tatsächlichen Eigentumsrechte der betreffenden Musikstücke neu prüfen soll. Es müsse geklärt werden, ob die Plattenlabels derzeit noch immer im Besitz des Urheberrechts für mehr als 200 der angeblich widerrechtlich veröffentlichten Songs sind.

Napster hat unterdessen das Verhalten der Musikindustrie kritisiert. Nach Ansicht der MP3-Tauschbörse nutzen die Labels ihre Vormachtstellung bei Urheberrechten aus und behindern somit Konkurrenten. Dabei bezieht sich Napster auf einen im Juni geschlossenen Vertrag mit dem Online-Musikvertrieb Musicnet. Das Unternehmen ist ein Joint Venture der drei großen Plattenfirmen Warner Music Group (AOL Time Warner), BMG Entertainment (Bertelsmann) und EMI Recorded Music sowie des Streaming-Spezialisten Real Networks. Die Vereinbarung gestattet es Napster im Rahmen seines neuen Abonnementsystems urheberrechtlich geschützte Songs von Musicnet auf seiner Website zu vertreiben. Der Vertrag beinhalte aber auch eine Klausel, wonach Napster kein ähnliches Abkommen mit dem Internet-Musikdienst Pressplay schliessen darf. Der Service gehört zu gleichen Teilen Sony und Vivendi.

Auch die Richterin Marilyn Patel zeigte sich kritisch gegenüber den Vorgehensweisen der Musikindustrie mit Musicnet und Pressplay. "Es wundert mich wirklich, warum sich die Kläger in dieser Weise im Rahmen eines Joint-Ventures zusammengeschlossen haben. "Selbst wenn die Unternehmen die kartellrechtlichen Hürden nehmen sollten, würde es immer noch schlecht aussehen, sich schlecht anhören und schlecht riechen", so Patel.

Bereits im August hatte das US-Justizministerium mit einer Überprüfung der beiden neuen Joint Ventures begonnen. Dabei geht die Behörde sogenannten "Duopol"-Vorwürfen nach und untersucht wettbewerbsrechtliche Fragen, die sich aus den Zusammenschlüssen ergeben. Außerdem wird überprüft, wie die Unternehmen mit Copyright-Bestimmungen und Lizenzierungspraktiken beim Online-Musikvertrieb umgehen (Computerwoche online berichtete).