Im Rechtsstreit um Java-Lizenzierungsvertrag

Richter will Prozess Sun gegen Microsoft

03.03.2000
MÜNCHEN (CW) - Nun werden Microsoft und Sun Microsystems doch in einem ordentlichen Gerichtsprozess die Klingen kreuzen müssen. In diesem wird zu klären sein, welche von beiden Firmen die andere im Streit um die Java-Entwicklung in illegitimer Weise benachteiligt hat.

US-Distriktrichter Ronald White hatte Microsofts Gesuch abgelehnt, im Eilverfahren über die zwischen dem Softwaregiganten und Sun strittigen Fragen zur Entwicklung von Java zu entscheiden. Einen ähnlichen Antrag hatte auch Sun eingereicht. Auch diesen hatte White zurückgewiesen. Insgesamt liegen noch weitere acht Anträge vor, das Verfahren außergerichtlich zu beenden.

Microsoft hatte 1995 mit Sun einen Lizenzierungsvertrag geschlossen und danach eine nicht mit den Sun-Spezifikationen konforme Laufzeitumgebung (Virtual Machine) in sein Windows-Betriebssystem und die Internet-Browser-Software "Explorer" eingebaut. Außerdem vertreibt Microsoft mit "Visual J++" ein Java-Entwicklungswerkzeug.

Sun hatte im Oktober 1997 Klage gegen Microsoft eingereicht und behauptet, die Gates-Company verletze den mit Sun abgeschlossenen Lizenzvertrag und Sun-Copyrights zur Entwicklung von Produkten, die in Java geschrieben sind. Bei der von Microsoft entworfenen Virtual Machine (VM) habe sich das Softwarehaus aus Redmond nicht an Suns Java-Referenzimplementierung gehalten.

Außerdem habe Microsoft unabhängige Softwareentwickler veranlasst, Java-Programme zu schreiben, die nur unter Windows laufen. Damit habe Microsoft gegen den Lizenzvertrag mit Sun verstoßen.

Um die vorgetragenen Argumentationen angemessen würdigen zu können, glaubt Richter White, müsse nun ein ordentliches Verfahren vor Gericht angestrengt werden. Denn die gegensätzlichen Vertragsauslegungen der Parteien wirkten zunächst einmal alle plausibel.