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Richter weist Sammelklage gegen Microsoft ab

19.04.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ein Bundesrichter hat die Klage mehrerer kalifornischer Städte und Landkreise gegen den Software-Konzern Microsoft aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen. Die Behörden hatten im August vergangenen Jahres ein eigenes Verfahren wegen angeblich überhöhter Softwarepreise angestrengt, nachdem die Gates-Company bereits Anfang 2003 eine entsprechende Sammelklage von kalifornischen Verbrauchern beigelegt und als Entschädigung insgesamt rund 1,1 Milliarden Dollar gezahlt hatte. Da die Aufträge staatlicher Einrichtungen in dem Prozess nicht berücksichtigt wurden, versuchten die Behörden nachzuziehen.

Aus Sicht des zuständigen Richters Frederick Motz aus Baltimore, Maryland, können sich die Städte und Landkreise allerdings nicht ohne weiteres auf das damals herangezogene Verbraucherschutzgesetz Unfair Competition Law berufen. Außerdem sei ein Großteil der geltend gemachten Ansprüche bereits verjährt.

Das Gericht erlaubte es den Klägern jedoch, einige jüngere Fälle mit dem so genannten Cartwright Act weiter zu verfolgen, da die Kläger Microsofts wettbewerbswidriges Verhalten als Grund für die überzogenen Preise angeführt hätten. (mb)