Richter stellen Titelschutz fuer Software fest

21.07.1995

HAMBURG (pi) - "Powerpoint" gewinnt gegen "Paurpoint" - und zwar laut Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg in der Angelegenheit Paur Systeme Handels- und Organisations GmbH gegen die Microsoft GmbH. Die Streithaehne zogen vor Gericht, weil sie sich gegenseitig die Verwendung der akustisch gleichlautenden Bezeichnung ihrer Computerprogramme verbieten wollten.

Das Ergebnis des Rechtsstreits: Microsoft setzt sich aufgrund eines "prioritaetsaelteren Rechts" durch und kann sowohl die Loeschung des Warenzeichens "Paurpoint" als auch Schadensersatz verlangen.

Die Richter schufen einen Praezedenzfall. Die besondere Bedeutung liegt darin, dass Computerprogramme den Druckschriften insofern gleichgestellt werden, als sie nunmehr Titelschutz geniessen. Damit wird ihnen ein geistiger Inhalt zugebilligt, der ueber den blossen Warencharakter hinausgeht (siehe OLG Hamburg, Urteil vom 22.12. 1994 - 3 U/94; NJW-RR 1995, Seite 430 f).