Resale-Angebot unterliegt der Regulierung

24.09.1999

BONN (CW) - Die Telekom muß sich Entgelte und entgeltrelevante Bestandteile eines Resale-Angebots im Ortsnetz von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) genehmigen lassen. Diese Entscheidung hat die Behörde vorsorglich getroffen, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Die Reg TP begründet ihren Beschluß damit, daß die Telekom in diesem Bereich noch immer eine marktbeherrschende Stellung habe. Gleichzeitig wies sie darauf hin, der Bonner Carrier sei verpflichtet, sein Leistungsangebot so zu gestalten, daß andere TK-Anbieter Produkte der Telekom unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung vermarkten können.