Regulierer ermittelt gegen die Telekom

28.03.2006
Kleinere DSL-Reseller und Netzbetreiber sind gegenüber großen DSL-Wiederverkäufern der Telekom benachteiligt, meint die Bundesnetzagentur.
"Mit DSL Net Rental wird ein Vordringen in bislang unbekannte Rabatthöhen möglich", meint die Kanzlei Piepenbrock/Schuster.
"Mit DSL Net Rental wird ein Vordringen in bislang unbekannte Rabatthöhen möglich", meint die Kanzlei Piepenbrock/Schuster.

Die Telekom will durch die Hintertür einen ernsthaften, Infrastruktur-basierenden DSL-Wettbewerb mit privaten Netzbetreibern ausbremsen", beschwert sich Breko-Geschäftsführer Rainer Lüddemann. Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) und das Mitgliedsunternehmen Versatel haben Anfang vergangener Woche bei der Bundesnetzagentur ein Verfahren gegen den Bonner TK-Riesen beantragt. Ursache für den Streit ist der seit Ende 2005 angebotene Vorleistungsvertrag "Net Rental", der den Telekom-Partnern ermöglicht, Internet-Zugangsleistungen anzubieten.

Mangelnde Konsistenz

Mit diesem Vertrag erhalten große Wiederverkäufer von DSL-Anschlüssen wie T-Online, AOL und United Internet deutlich günstigere Einkaufskonditionen als mit dem bisher angeboten Vorprodukt "Resale DSL". Kleinere Anbieter mit einem geringeren Marktanteil in einzelnen Anschlussgebieten haben in dieser Rabattstruktur das Nachsehen. Die Bundesnetzagentur überprüft nun, ob die von der Telekom gewährten Rabatte einen Verstoß gegen die im Telekommunikationsgesetz (TKG) festgelegten Entgeltvorschriften bedeuten. Parallel arbeitet die Behörde an Regulierungsverfügungen zum Bitstream-Zugang.

Nach einer Klage des DSL-Anbieter Freenet hat inzwischen auch das Bundeskartellamt ein Zivilgerichtsverfahren vor dem Landgericht Köln gegen die Telekom eingeleitet. Es bestehe der Verdacht, dass die Telekom mit dem Produkt Net Rental ihre marktbeherrschende Stellung missbrauche, begründete eine Pressesprecherin den Schritt. Die Behörde ermittelt derzeit, ob die Rabattstaffeln gezielt für große DSL-Wiederverkäufer gestaltet wurden. Ist das der Fall, liegt ein klarer Verdrängungswettbewerb zu Lasten kleinerer Anbieter vor.

Die Befürchtungen von Kartellbehörde und Regulierer kommen nicht von ungefähr. Nach Berechnungen der auf TK-Recht spezialisierten Kanzlei Piepenbrock/Schuster räumt die Telekom DSL-Großkunden Resale-Rabatte von bis zu 58 Prozent ein.

Überhöhte Rabatte

Nach den üblichen Prüfmaßstäben der Bundesnetzagentur für Zu- und Abschläge und für Vorleistungs- beziehungsweise Endkundenprodukte seien lediglich zehn bis maximal zwanzig Prozent angemessen. "Die inkonsistenten Vorleistungskonditionen für DSL-Resae-Angebote führen zu erheblichen Umsatzeinbußen bei der T-Com. Einen Preis, den die Telekom-Tochter zur Reduktion des Infrastrukturwettbewerbs offenbar aber gern zahlt", bringt es die Kanzlei auf den Punkt. (mb) u