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RegTP weist mobilcom-Beschwerde gegen Simyo zurück

13.07.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat die Beschwerde des Mobilfunk-Serviceproviders mobilcom wegen der vom Netzbetreiber E-Plus gestarteten Billigmarke Simyo zurückgewiesen. Dies teilte die Behörde in Bonn mit. Die KPN-Tochter und mobilcom hatten sich in dem Streit bereits Mitte Juni geeinigt.

mobilcom hatte die Regulierungsbehörde eingeschaltet, um klären zu lassen, ob E-Plus ohne Lizenzverstoß neue Angebote in den Markt einführen darf, ohne vorher die Diensteanbieter davon zu unterrichten, beziehungsweise sie in die Lage zu versetzen, eigene Endkunden-Angebote zeitgleich auf den Markt zu bringen. Die Regulierungsbehörde kam aber nach eigenen Angaben zu dem Schluss, dass "ein Anspruch auf absolute Gleichbehandlung nicht ersichtlich ist".

Es gebe Gründe, die eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigten, sagte der Präsident der RegTP, Matthias Kurth. Dazu gehöre - wie im Fall Simyo - "vorstoßender Wettbewerb". Bei dem Simyo-Angebot handele es sich nicht lediglich um einen neuen Tarif, sondern um eine Produktinnovation. Sie unterscheide sich etwa durch den Verzicht auf die üblichen Komfortmerkmale in wesentlichen Details von herkömmlichen Prepaid-Angeboten.

"Über betriebswirtschaftliche Interessen einzelner Unternehmen hinaus liegt die Einführung innovativer Produkte aber im öffentlichen Interesse an einer Stimulierung des Wettbewerbs", fügte Kurth hinzu. Ungeachtet der Einigung mit E-Plus hatte mobilcom die Beschwerde bei der RegTP nicht zurückgezogen. Das Unternehmen hatte sich Hoffnung gemacht, auf diese Weise für die Zukunft verhindern zu können, dass Serviceprovider schlechter gestellt würden als Tochtergesellschaften von Netzbetreibern. Nach Ansicht von mobilcom hatte E-Plus der eigenen Billigmarke günstigere Konditionen als den Zwischenhändlern von Handy-Verträgen geboten. (dpa/tc)