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Registratoren haften nicht für "Cybersquatting"

26.10.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ein US-Bundesgericht hat entschieden, daß Internet-Registratoren nicht belangt werden können, wenn sie Domain-Namen, die den Markennamen einer Firma verletzen, an sogenannte "Cybersquatter" vergeben. Zu diesem Urteil gelangte das Ninth U.S. Circuit Court of Appeals in dem Fall Lockheed Martin versus Network Solutions (NSI). Der Rüstungskonzern hatte 1996 Klage gegen NSI wegen Patentrechtsverletzung eingereicht, da der Registrar Adressen, die Lockheeds Entwicklungslabor "Skunk Works" ähnelten, an andere vergeben hatte. Cybersquatter reservieren sich bestimmte Domain-Namen, mit Vorliebe die von bekannten Firmen, oder populäre Ausdrücke, um sie später zu hohen Preisen zu verkaufen.