Regierung will härter gegen Hacker vorgehen

26.09.2006
Ein neuer Gesetzesentwurf soll Lücken im Strafrecht schließen, stößt aber auf Kritik.

Mit einer Änderung des Strafrechts will das Bundeskabinett härter gegen Computerkriminalität vorgehen. Ein entsprechender Regierungsentwurf ist jetzt beschlossen worden. Dieser sieht beispielsweise vor, dass künftig bereits der Versuch, auf besonders gesicherte Daten zuzugreifen, strafbar ist, wenn dabei Schutzvorkehrungen überwunden werden. Bislang wurde ein Einbruch nur dann bestraft, wenn dabei auch tatsächlich Daten beschafft wurden.

Außerdem soll Computersabotage künftig strafbar sein, wenn sie sich gegen Privatpersonen richtet. Bislang galt hier die Beschränkung, dass es sich bei dem Opfer um einen Betrieb, ein Unternehmen oder eine Behörde handeln musste.

Härtere Strafen

Außerdem sieht die Änderung nun auch die Möglichkeit vor, Angriffsarten wie Denial-of-Service (DoS) unter Strafe zu stellen. Besonders schwere Formen der Computersabotage sollen zudem härter bestraft werden: So drohen Angreifern je nach der Schwere ihres Vergehens bis zu zehn Jahre Haft.

Umstritten ist eine neue Regelung, die das Herstellen, Verbreiten oder Verschaffen von Hacker-Tools unter Strafe stellt. Dadurch sollen bereits gefährliche Vorbereitungen für Computerstraftaten geahndet werden können. Der Chaos Computer Club (CCC) kritisiert jedoch, dadurch werde Software kriminalisiert, die "zur Analyse von Sicherheitslücken zwingend erforderlich ist".

Nützliche Einbruchs-Tools

CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn moniert, der Gesetzentwurf helfe nicht gegen Computerkriminalität, sondern richte sich gegen dringend benötigte Werkzeuge zur Aufdeckung von Schwachstellen: "Die Vorstellungen des Gesetzgebers zeugen von einer ausgeprägten Unkenntnis der technischen Vorgehensweisen." Testangriffe zum Auffinden von Sicherheitslöchern seien ebenso notwendig wie Crashtests für die Autoindustrie.

Der CCC fordert im Gegenzug härtere Strafen für Verstöße gegen den Datenschutz. Das illegale Abschöpfen und Weitergeben sowie das unkontrollierte Verknüpfen von Daten würden derzeit als Kavaliersdelikt behandelt, beträfen den Bürger im Alltag aber immer mehr. (ave)