SCHOLZ REPORT

Regelungen bei Feueralarm

05.11.1976

In mittleren und großen Rechenzentren sollte man über entsprechende Regelungen verfügen, wie man sich bei Feueralarm zu verhalten hat. Derartige Regelungen können im Prinzip auf alle Arten von Katastrophenfällen ausgedehnt werden. Man kann das Problem in drei Komplexe unterteilen:

1. Wer ist zu informieren?

2. Wer koordiniert Aktivitäten zur Löschung bzw. zur Bekämpfung der Gefahren?

3. Welche Maßnahmen sind zu ergreifen?

Es ist sehr schwer, allgemeingültige Regelungen bei Feueralarm aufzustellen. Die einzelnen Punkte sollen daher nur als Denkanstoß verstanden werden.

Wer ist zu informieren?

1. Bei Feueralarm bzw. sonstigen Katastrophenfällen im Rechenzentrum (Wasserein bruch, Gasentwicklung, extreme Staubentwicklung, Unfälle, Klima- und Elektroprobleme) sollte sofort die Haustechnik informiert werden oder diejenige Stelle, welche hausintern für technische Probleme zuständig ist. In großen und mittleren Unternehmen gibt es hier meist eine separate Abteilung.

2. Die Mitarbeiter des Bereichs Organisation/EDV sollte man besonders dann recht schnell informieren, wenn sie im selben Gebäude wie das Rechenzentrum sitzen.

3. In wirklichen Katastrophenfällen ist sofort die Geschäftsleitung zu informieren. Man sollte hier keine Grundsätze aufstellen, daß der Verkehr zwischen Geschäftsleitung und ORG/EDV nur über den Leiter ORG/EDV abzuwickeln ist. Wenn Gefahr im Verzuge ist, sollte die Ge-Geschäftsleitung rasch informiert werden.

4. Die Information der Feuerwehr sollte unverzüglich erfolgen, wenn kein automatisches Durchschalten zur Feuerwehr gegeben ist. Eine Rufverzögerung sollte in ein Feuermeldesystem an die Feuerwehr eingebaut werden damit ein blinder Alarm noch aufgefangen werden kann.

5. Sofern man über einen eigenen Werksschutz mit Werksfeuerwehr und Werksarzt verfügt, sollte dieser sofort verständigt werden, um die notwendigen Maßnahmen koordinieren zu können.

6. Die Information der Mitarbeiter angrenzender Gebäude sollte vom Werksschutz vorgenommen werden bzw. durch die Feuerwehr. Hier gilt es, eine Panik zu verhindern.

7. Sofern das Materiallager im selben Gebäude ist, sollte die Information auch an das Lager weitergegeben werden.

Wer koordiniert Aktivitäten zur Lösung bzw. Bekämpfung der Gefahren?

Löschaktivitäten bzw. Bekämpfungsmaßnahmen für sonstige Gefahren sind unbedingt zu koordinieren. Hier sollte die Verantwortlichkeit unbedingt geregelt werden. Sofern ein Werksschutz vorhanden ist, sollte dieser zuständig sein. Ist eine technische Abteilung vorhanden, kann diese koordinieren. Tritt eine Katastrophe nachts während der Nachtschicht ein, so wird man zunächst den Schichtführer verantwortlich machen, bis etwa die Feuerwehr oder ein anderer zuständiger Mitarbeiter eingetroffen ist. Die einzelnen Beteiligten sind über ihre Pflichten entsprechend aufzuklären.

Gegenmaßnahmen

1. Löschaktivitäten sollten nur dann von EDV-Mitarbeitern wahrgenommen werden, wenn sie in dieser Frage speziell ausgebildet worden sind. Man kann durch unsachgemäßes Löschen mehr Schaden anrichten, als in der kurzen Zeit, bis die Feuerwehr eintrifft, kaputt gehen kann.

2. Sofern noch die Möglichkeit besteht, den hauseigenen Auslagerungsort bzw. das Archiv zu schützen, sollte man die Chance wahrnehmen und entsprechende Gegenmaßnahmen treffen. Dies gilt besonders dann, wenn das Auslagerungskonzept noch nicht fertiggestellt ist. EDV-Panzerschränke bringen zudem nur dann einen Nutzen, wenn die Türen geschlossen sind. Hier ergeben sich immer dann Probleme, wenn ein derartiger Panzerschrank gleichzeitig als lebendes Archiv dient

3. Als erste Gegenmaßnahme sollte sofort die Klimaanlage abgeschaltet werden, damit nicht entstandene Brandherde weiter entfacht werden. Im übrigen ist es besser, daß die Operator die Zeit bis zum Eintreffen der Feuerwehr damit verbringen, die einzelnen zuständigen Stellen zu verständigen und dafür zu sorgen, daß die angrenzenden Räume gesorgt werden. Selbstverständlich sollte auch das EDV-System sofort abgeschaltet werden, nach Möglichkeit sollte man es jedoch vermeiden, den Notschalter zu ziehen. In den meisten Fällen ist noch Zeit, um die Anlage ordnungsgemäß abzuschalten.

Man sollte alle Maßnahmen in einem Katastrophenhandbuch zusammenfassen und einige Sofortmaßnahmen im Rechenzentrum deutlich sichtbar aushängen.