Rechtsaspekte

Regelungen auch für Online-Lernen

20.04.2001

BERLIN (pi) - Die wachsende Bedeutung des Fernunterrichts unterstrich der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesbildungsministerium Wolf-Michael Catenhusen. Durch das kürzlich novellierte Fernunterrichtsgesetz sei dafür gesorgt, dass die angebotenen Seminare auch zum Erreichen des Lehrgangsziels führen können. Alle notwendigen Informationen müssten demnach vor Vertragsschluss verfügbar sein. Neu im Fernunterrichtsgesetz sei die Klausel, dass die Teilnehmer über die ihnen zusätzlich entstehenden Kosten durch Nutzung von Telekommunikationsmitteln informiert werden müssen. Die durch die gesetzliche Zulassungspflicht geregelte Qualitätssicherung gelte auch für kostenpflichtige Lernangebote aus dem Internet.