Reg TP: Kein Spielball der Interessen

29.01.2004
Von Matthias Kurth
MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Seit einiger Zeit wandelt sich Europa von der Industrie- zur Informationsgesellschaft. Vom Übergang zu einer digitalen, wissensbasierenden Wirtschaft werden positive Impulse für Wachstum und Beschäftigung erwartet. Aber auch für das Leben des Einzelnen am Arbeitsplatz und im Alltag eröffnen sich neue Möglichkeiten. Um die damit verbundenen Chancen bestmöglich zu nutzen, ist ein kostengünstiger Zugang von Bürgern und Unternehmen zu Kommunikationsdienstleistungen wichtig.
Der Idealzustand: Gleiche Chancen für alle.  Fotos: Joachim Wendler
Der Idealzustand: Gleiche Chancen für alle.  Fotos: Joachim Wendler

Die Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte ist eine notwendige Bedingung dafür, dass Bürger und Unternehmen günstige Kommunikationsdienste nutzen können. Gesetzliche Schranken für den Marktzutritt bestehen seit dem 1. Januar 1998 nicht mehr. Zur Einführung des Wettbewerbs ist mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) aber eine sektorspezifische Regulierung notwendig gewesen. Sechs Jahre Erfahrung mit der Marktöffnung belegen: Der gültige Rechtsrahmen hat gute Erfolge für die Etablierung von Wettbewerb erzielt. Gleichwohl ist das Ziel eines sich selbst tragenden Wettbewerbs noch nicht erreicht.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der europäischen Harmonisierungsprozesse steht das TKG vor einer Novellierung. Der entsprechende Regierungsentwurf wird derzeit im politischen Raum diskutiert und soll in diesem Jahr als Gesetz verabschiedet werden. Die Marktöffnung hat den Unternehmen eine Vielzahl von Betätigungsmöglichkeiten in den Telekommunikationsmärkten ermöglicht. Hinsichtlich der Wahl ihrer Geschäftsmodelle unterliegen die Firmen keinen Beschränkungen.

Angeklickt

Anfang 1998 fiel in Deutschland das Telefonmonopol. Seitdem wacht die Bonner Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) über den Markt und die Wettbewerber. Erster Präsident der Behörde war Klaus-Dieter Scheurle, zu seinem Nachfolger wurde Anfang 2001 Matthias Kurth berufen. In der Regel zeichnen sich die Entscheidungen der Reg TP dadurch aus, dass sie von allen Interessengruppen kritisiert werden: Der Deutschen Telekom reguliert die Behörde zu viel, dem Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) gehen die Entscheidungen häufig nicht weit genug.

Im Wesentlichen haben sich - mit unterschiedlichen Schwerpunkten im Hinblick auf ihre Betätigungsfelder - Teilnehmer- und Verbindungsnetzbetreiber herausgebildet. Teilnehmernetzbetreiber gingen meist aus einer Kooperation mit Stadtwerken beziehungsweise Versorgungsunternehmen der jeweiligen Ballungsgebiete hervor. Sie haben den Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit auf unmittelbare Kundennähe gelegt und dementsprechend in eine kundennahe Infrastruktur investiert. Hierzu gehört der Aufbau von Vermittlungseinrichtungen und die Anmietung von entbündelten Teilnehmeranschlussleitungen. Ende September 2003 haben Wettbewerber mehr als 1,2 Millionen Teilnehmeranschlussleitungen von der Deutschen Telekom AG angemietet. Dies bedeutet im Jahr 2003 eine Steigerung von fast 100000 Leitungen pro Quartal. Darüber hinaus sind auch eigene Teilnehmeranschlussleitungen verlegt worden.