Unübersichtliche Gesetze

Rechtstipps zum Arbeitnehmerdatenschutz

18.04.2011
Von 


Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Fazit

Beim Umgang mit Arbeitnehmerdaten sind zahlreiche datenschutzrechtliche Besonderheiten zu beachten. Von der Einholung einer datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung der Arbeitnehmer ist nach Möglichkeit abzusehen. Gerade beim Einsatz moderner betrieblicher Kommunikationstechnik sollte externer Rat eingeholt werden, um in datenschutzrechtlich zulässiger Weise den betrieblichen Erfordernissen gerecht zu werden. (oe)

Kontakt:

Der Autor Dr. Sebastian Kraska ist Rechtsanwalt, der Autor Benjamin Schuetze ist LL.M. (VUW) Ass. iur. IITR Institut für IT-Recht - Kraska GmbH, Eschenrieder Straße 62c, 82194 Gröbenzell, Tel.: 089 5130392-0, E-Mail: skraska@iitr.de, Internet: www.iitr.de