Rechtstipp: Frist beim Teilerlass von BaföG-Leistungen

19.04.2001
Von Klaus Hoffmann
Bei der BAföG-Rückzahlung können Absolventen Bares sparen, wenn sie Fristen und Vergünstigungen berücksichtigen.

Ehemalige Studenten erhalten regelmäßig fünf Jahre nach Abschluss ihres Studiums vom Bundesverwaltungsamt einen Bescheid zur Rückzahlung von BAföG-Darlehen in beträchtlicher Höhe. Was häufig übersehen wird: die Bescheide enthalten auch den Hinweis auf einen leistungs – oder studiendauerabhängigen Teilerlass des Darlehensbetrages. Nach § 18 b Abs. 2 oder 2a BAföG kann bis zu 25 Prozent des geleisteten Darlehensbetrages erlassen werden, wenn der Hochschulabsolvent zu den besten 30 Prozent aller Prüfungsteilnehmer gehört. Zusätzlich werden nach § 18 b Abs. 3 BAföG DM 5.000 des Darlehens erlassen, wenn der Student seine Abschlussprüfung mindestens 4 Monate vor dem Ende der Förderungshöchstdauer beendet hat.

Die Vergünstigungen werden jedoch nur dann gewährt, wenn sie rechtzeitig, das heißt innerhalb eines Monats beim Bundesverwaltungsamt beantragt werden. Andernfalls verfällt die Vergünstigung. Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen kann bei Fristversäumnis ausnahmsweise eine Wiedereinsetzung in die Monatsfrist gewährt werden.

So konnte z.B. kürzlich in einem Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Köln ein früherer Geschichte-Student nachweisen, dass er wegen eines mehrmonatigen Arbeitsaufenthalts in den USA die Antragsfristen für einen Teilerlass seines früheren BAföG-Darlehens nicht einhalten konnte. Seine ungeöffnete Post wurde ihm von einer Wohnungsnachbarin verspätet in die USA nachgesandt. Das Bundesverwaltungsamt sah die Nachbarin als Botin an, nicht als Postzustellungsbevollmächtigte des Antragstellers und gewährte die zu spät beantragte Vergünstigung.

Praxistipp: Fünf Jahre nach Abschluss eines Studiums sollten Absolventen mit einem BAföG-Rückzahlungsbescheid rechnen. Deshalb ist es ratram, besonders bei längeren Auslandsaufenthalten dem Bundesverwaltungsamt Köln den aktuellen Aufenthaltsort mitzuteilen. So können Fristversäumnisse vermieden werden.